English Woman's Journal - Prozess 30 Jahre nach geplantem Anschlag in Berlin: Linksextreme vorerst außer Haft

Prozess 30 Jahre nach geplantem Anschlag in Berlin: Linksextreme vorerst außer Haft


Prozess 30 Jahre nach geplantem Anschlag in Berlin: Linksextreme vorerst außer Haft

In einem Prozess um einen fehlgeschlagenen linksextremistischen Anschlag in Berlin vor fast 30 Jahren sind die beiden Angeklagten am ersten Verhandlungstag vorerst aus der Haft entlassen worden. Das Berliner Kammergericht setzte die Untersuchungshaft für Peter K. und Thomas W. am Montag außer Vollzug. Zuvor hatten die 65 und 62 Jahre alten Männer, die seit der Tat untergetaucht waren, ein Geständnis abgelegt. Dies sei Inhalt einer entsprechenden Verständigung, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Herb.

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Laut Anklage der Bundesanwaltschaft waren die Männer Mitglieder einer linksextremistischen Gruppe namens Das Komitee und wollten gemeinsam mit einem mittlerweile gestorbenen mutmaßlichen Komplizen im April 1995 eine Justizvollzugsanstalt in Berlin-Grünau sprengen. Diese wurde damals zu einem Abschiebegefängnis umgebaut. Laut Bundesanwaltschaft wollten sie mit der Sprengung verhindern, dass Menschen kurdischer Herkunft in die Türkei abgeschoben werden und so den bewaffneten Kampf der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) unterstützen.

Zu dem Anschlag kam es laut Anklage letztlich nicht, weil eine Polizeistreife zufällig beobachtete, wie die Männer in der Nacht Propangasflaschen, die mit einem Gemisch aus Natriumchlorat und Saccharose befüllt waren, in einen gestohlenen Transporter luden. Daraufhin flohen die drei ohne das Fahrzeug und tauchten unter.

In von der jeweiligen Verteidigung verlesenen Erklärungen räumten die Angeklagten ein, Mitglieder in der Gruppe Das Komitee gewesen zu sein und den Anschlag geplant zu haben. Ziel sei es gewesen, das Gebäude zum Einsturz zu bringen, hieß es in K.s Erklärung. Er sei damals der Ansicht gewesen und sei es bis heute, dass Abschiebehaft gegen die unveräußerlichen Menschenrechte verstoße.

Bei dem Anschlag habe die Gruppe sicherstellen wollen, dass keine Menschen zu Schaden kommen, betonten beide Angeklagten laut Erklärungen. Deshalb hätten sie vorab die Baustelle ausgekundschaftet und festgestellt, dass nachts niemand vor Ort war.

Um etwaige Passanten zu schützen, wollten sie Zettel mit entsprechenden Warnhinweisen an dem Gebäude anbringen. Diese wurden laut Bundesanwaltschaft in dem Transporter gefunden, in den die Propangasflaschen geladen wurden. Die Gasflaschen sollten mit Zeitzündern präpariert werden und gegen 03.00 Uhr nachts die Explosion auslösen.

K. und W. räumten in ihren Erklärungen ein, dass die Gruppe Das Komitee auch für einen Brandanschlag auf das Kreiswehrersatzamt im brandenburgischen Bad Freienwalde am 27. Oktober 1994 verantwortlich war. Dabei entstand laut Bundesanwaltschaft ein Schaden von 214.000 Mark. Ob sie daran persönlich beteiligt waren, ließen beide offen.

K. führte in seiner Erklärung aus, dass er nach dem Anschlagsversuch in Berlin nach Venezuela geflohen sei. Dort betreibe er heute einen Biobauernhof und baue Salat sowie Erdbeeren an. W. machte keinen Angaben zu seinem Aufenthaltsort in den vergangenen 30 Jahren.

Die Anklage gegen die beiden datiert auf den 2. Dezember 2024. Angeklagt ist lediglich die sogenannte Verabredung zur Durchführung einer Sprengstoffexplosion. Mögliche weitere Straftaten sind offenbar verjährt.

Die Verständigung fand laut einer Gerichtssprecherin am 20. Februar 2025 statt, also während die Angeklagten noch im Ausland waren. Am 12. März 2025 reisten sie dann ein, wurden festgenommen und einen Tag später dem Haftrichter vorgeführt. Seitdem saßen sie in Untersuchungshaft in Berlin-Moabit.

Inhalt der Verständigung zwischen Gericht, Bundesanwaltschaft und Verteidigung war laut Richter Herb nicht nur das Geständnis und die Haftverschonung, sondern auch der Strafrahmen. Demnach werden die beiden, sollten sich keine unerwarteten Wendungen ergeben, lediglich zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Für den Prozess wurden vier Verhandlungstage bis zum 8. April angesetzt. Bis dahin müssen sich die Angeklagten regelmäßig bei der Polizei melden - K. in Berlin, W. in seinem baden-württembergischen Geburtsort Baden-Baden, wohin er in Kürze reisen wollte.

R.Sutherland--EWJ

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