English Woman's Journal - Lebenslange Haft für Paar wegen versuchten Mordes in Berlin - Opfer im Wachkoma

Lebenslange Haft für Paar wegen versuchten Mordes in Berlin - Opfer im Wachkoma


Lebenslange Haft für Paar wegen versuchten Mordes in Berlin - Opfer im Wachkoma
Lebenslange Haft für Paar wegen versuchten Mordes in Berlin - Opfer im Wachkoma / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Wegen des versuchten Mordes an einem Rentner in Berlin ist ein Paar zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das aus Portugal stammende Paar den 80-Jährigen in seiner Wohnung in Berlin-Lichtenberg überfiel und der Angeklagte ihm mehrmals in den Kopf schoss, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Der Rentner überlebte, liegt aber seitdem im irreversiblen Wachkoma.

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Laut Gericht kannte die 31-jährige Angeklagte das spätere Opfer, weil sie ihn in der Vergangenheit als Sprachmittlerin unterstützt hatte. Wegen dieser Hilfe bei Bankangelegenheiten und Behördengängen wusste die Angeklagte laut Gericht, dass sich ein größerer Bargeldbetrag in der Wohnung des 80-Jährigen befand.

Ende Mai vergangenen Jahres suchte die Frau gemeinsam mit ihrem 49 Jahre alten Lebensgefährten den Rentner in seiner Wohnung auf. Noch an der Wohnungstür schoss der Mann dem Rentner ins Gesicht und drängte ihn gemeinsam mit der Frau in die Wohnung. Dort schoss der Angeklagte dem Opfer noch zweimal in den Kopf.

Anschließend nahmen die Angeklagten dem Gericht zufolge einen vierstelligen Bargeldbetrag aus einem Aktenkoffer sowie den Wohnungsschlüssel des Mannes an sich, verließen die Wohnung und kauften sich von einem Teil der Tatbeute Heroin. Der 80-Jährige erlangte kurzzeitig das Bewusstsein wieder und rief eine Bekannte an, die die Rettungskräfte verständigte.

Das Landgericht sprach die beiden des versuchten Mordes, des versuchten Raubes mit Todesfolge, des besonders schweren Raubes und der schweren Körperverletzung schuldig. Das Strafmaß begründete das Gericht damit, dass der 80-Jährige in einem Zustand sei, der dem Tod näher als dem Leben sei und dass die drei Kopfschüsse objektiv lebensgefährlich waren.

Die Angeklagten zeigten zudem aus Sicht der Kammer durch die längerfristige Planung der Tat eine hohe kriminelle Energie. Eine verminderte Schuldfähigkeit erkannte das Gericht nicht, da beide Angeklagte zur Tatzeit weder unter Drogeneinfluss standen noch unter Entzugserscheinungen oder entsprechend hohem Suchtdruck litten.

R.Mcintosh--EWJ

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