English Woman's Journal - BSW scheitert auch vor hessischem Verwaltungsgericht mit Antrag zu Neuauszählung

BSW scheitert auch vor hessischem Verwaltungsgericht mit Antrag zu Neuauszählung


BSW scheitert auch vor hessischem Verwaltungsgericht mit Antrag zu Neuauszählung
BSW scheitert auch vor hessischem Verwaltungsgericht mit Antrag zu Neuauszählung / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Nach der Ablehung des Antrags auf Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl durch das Bundesverfassungsgericht ist das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nun auch vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gescheitert. Ein Eilantrag gegen die Bundeswahlleiterin blieb erfolglos, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Es begündete seine Entscheidung damit, dass es dafür nicht zuständig sei (Az.: 6 L 451/25.WI).

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Mit dem Antrag wollte das BSW noch vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl am Freitag durch die Bundeswahlleiterin eine Neuauszählung der Stimmen erreichen. In ihrem Antrag rügte die Partei das Fehlen einer förmlichen Rechtsgrundlage, um eine Neuauszählung noch vor Verkündung des amtlichen Endergebnisses durchzusetzen.

Dies lehnte das Verwaltungsgericht ab, weil es sich dafür als nicht zuständig ansieht. Es handele sich um einen verfassungsrechtlichen Streit, entschieden die Richter. Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung ist vor dem Bundesverfassungsgericht möglich. Ob Fehler bei der Auszählung gemacht wurden, könne nur vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden, nicht von einem Verwaltungsgericht.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts fiel bereits am Donnerstag. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies eine umgehend eingelegte Beschwerde des BSW dagegen noch am Donnerstagabend ab. Daher ist der Beschluss rechtskräftig.

Am Donnerstagabend hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge des BSW sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten zur Neuauszählung der Bundestagswahlstimmen abgelehnt. Das Verfassungsgericht erklärte, dass Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich sei. Demnach hielt das BSW eine festgelegte Verfahrensreihenfolge nicht ein.

Das BSW hatte sein Vorgehen mit "zahlreichen Unregelmäßigkeiten" und dem sehr knappen Ergebnis begründet. Da die Anträge scheiterten, kann der Bundeswahlausschuss am Freitag nun das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar feststellen.

Laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis lag die CDU/CSU mit 28,6 Prozent der Zweitstimmen klar vorn. Es folgten die AfD mit 20,8 Prozent, die SPD mit 16,4 Prozent und die Grünen mit 11,6 Prozent. Auch die Linke schaffte mit 8,8 Prozent klar den Wiedereinzug in den Bundestag. Neben dem BSW scheiterte hingegen auch die FDP mit 4,3 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde.

P.Munro--EWJ

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