English Woman's Journal - Rechtsverletzender Beitrag: Meta muss Sinngleiches ohne weiteren Hinweis sperren

Rechtsverletzender Beitrag: Meta muss Sinngleiches ohne weiteren Hinweis sperren


Rechtsverletzender Beitrag: Meta muss Sinngleiches ohne weiteren Hinweis sperren
Rechtsverletzender Beitrag: Meta muss Sinngleiches ohne weiteren Hinweis sperren / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Meta muss nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post auf Facebook ohne weitere Hinweise auch sinngleiche Inhalte sperren. Als sinngleich gelten Beiträge mit identischem Text oder Bild, die nur geringfügig abweichend gestaltet sind, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut Mitteilung vom Dienstag. Konkret ging es um Fake-Videos mit einem aus den Medien bekannten Arzt. (Az.: 16 W 10/25).

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Der Kläger, der in der Vergangenheit für eine Diät geworben hatte, wies den Facebook-Mutterkonzern Meta mehrfach auf gefälschte Videos hin, in denen er in einer ZDF-Sendung vermeintlich für Abnehmmittel werbe. In diesem Fall ging es um zwei weitere solcher Deep-Fake-Videos. In den Videos wurden Bilder, die Stimme und der Name des Klägers benutzt.

Ein Video entfernte Meta zeitnah nach der Abmahnung. Anschließend erschien ein weiteres Deep-Fake-Video, das nahezu inhaltsgleich war. Meta löschte dieses Video ebenfalls nach einem Hinweis des Klägers. Er stellte daraufhin vor Gericht einen Antrag auf Unterlassung.

Das Landgericht Frankfurt hatte diesen in erster Instanz noch zurückgewiesen. Die Beschwerde dagegen vor dem Oberlandesgericht war nun teilweise erfolgreich. Der zuständige Zivilsenat entschied, dass gegen das erste Video kein Unterlassungsanspruch besteht. Vor der Abmahnung war Meta demnach nicht verpflichtet, das Video zu löschen.

Aus der Tatsache, dass der Kläger auch auf andere, nicht sinngleiche Fake-Werbungen hinwies, ergibt sich keine Löschpflicht, entschieden die Richter. Derartige Hinweise lösen nur eine Prüfpflicht hinsichtlich sinngleicher Inhalte aus. Damit sind Inhalte gemeint, die in Bild und Text identisch sind und nur in der Gestaltung leicht abweichen - beispielsweise in einer anderen Auflösung sind.

Beim zweiten Video allerdings traf Meta wegen der Abmahnung des Klägers hinsichtlich des ersten Videos eine Prüfpflicht. Dazu brauchte es keine weitere Abmahnung. Es unterscheidet sich nur minimal vom ersten. Weil Meta das zweite Video nicht bereits ohne weitere Abmahnung sperrte, verstieß der Konzern dem Gericht zufolge gegen seine Prüfpflichten.

Das Urteil gilt dem Gericht als Fortführung der Rechtssprechung zum sogenannten "Künast-Meme". Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) wehrt sich seit Jahren gegen die Verbreitung eines Falschzitats. Es geht um die Frage, ob der Facebook-Mutterkonzern Meta sogenannte Memes mit dem Falschzitat selbstständig aufspüren und löschen muss. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wartet eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ab und setzte das Verfahren bis dahin aus.

D.Findlay--EWJ

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