English Woman's Journal - Gericht: Früherer Partner darf nicht in Haus von Frau wohnen bleiben

Gericht: Früherer Partner darf nicht in Haus von Frau wohnen bleiben


Gericht: Früherer Partner darf nicht in Haus von Frau wohnen bleiben
Gericht: Früherer Partner darf nicht in Haus von Frau wohnen bleiben / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Nach der Trennung gibt es einem Gerichtsurteil zufolge kein Recht darauf, bei der früheren Partnerin oder dem früheren Partner wohnen zu bleiben. Das entschied das Landgericht im bayerischen Kempten, wie es am Montag mitteilte. Geklagt hatte eine Frau, deren Expartner nach der Trennung nicht ausziehen wollte. Sie erhob Räumungsklage, wogegen sich der Mann wehrte.

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Laut Gericht waren Beklagter und Klägerin verlobt. Im gegenseitigen Einverständnis zog der Mann in das Haus der Frau und kündigte seine eigene Wohnung. Miete musste er bei der Frau nicht bezahlen. Als die Liebesbeziehung zerbrach, verweigerte der Mann den Auszug. Er argumentierte, dass er wegen der Verlobung ein Recht habe, in dem Haus zu wohnen.

Das sah das Landgericht anders und verpflichtete den Beklagten zum Auszug. Es sei zwar grundsätzlich denkbar, dass ihm ein Schadenersatzanspruch zustehen könne, hieß es vom Gericht. Dies setze aber voraus, dass ihm etwaige Schäden im Vertrauen auf eine künftige Eheschließung entstanden seien. Er habe aber keinen Anspruch auf Ersatz der Vorteile, die er erst durch die Ehe hätte erlangen können.

B.Mclean--EWJ

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