English Woman's Journal - Schießerei zwischen Banden bei Stuttgart: Urteil gegen Schützen rechtskräftig

Schießerei zwischen Banden bei Stuttgart: Urteil gegen Schützen rechtskräftig


Schießerei zwischen Banden bei Stuttgart: Urteil gegen Schützen rechtskräftig
Schießerei zwischen Banden bei Stuttgart: Urteil gegen Schützen rechtskräftig / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Zweieinhalb Jahre nach einer Schießerei zwischen Mitgliedern zweier rivalisierender Banden in Baden-Württemberg ist das Urteil gegen einen Mann rechtskräftig, der mindestens sieben Schüsse auf einen anderen Mann abfeuerte. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten nach Angaben vom Mittwoch. Damit ist er zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. (Az. 1 StR 541/24)

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Täter und späteres Opfer waren Mitglieder in Banden aus dem Großraum Stuttgart. Wie das Landgericht Stuttgart feststellte, verletzte im September 2022 zunächst der spätere Nebenkläger den späteren Angeklagten mit Faustschlägen auf die Augen. Der Angeklagte trug Hämatome mit Einblutungen davon.

Er habe sich rächen wollen und zu diesem Zweck mit einer Pistole bewaffnet. Zusammen mit etwa 40 anderen Männern habe er in Esslingen nach dem Rivalen gesucht, ihn aber zunächst nicht gefunden. Später sei er zusammen mit drei anderen Männern unterwegs gewesen und habe seinen Gegner schließlich gefunden. Auch dieser war bewaffnet und in Begleitung.

Der Angeklagte und ein Begleiter seien auf den Gegner zugegangen, die anderen beiden Männer hätten ihm den Fluchtweg versperrt. Der Angeklagte habe dann mindestens sieben Schüsse abgefeuert. Dabei habe er den Tod seines Gegners billigend in Kauf genommen und zusätzlich den Tod von dessen drei Begleitern. Sie saßen in einem Auto, hinter dem der Rivale sich versteckte.

Der Angeklagte und seine Freunde flohen schließlich, und die andere Bande eröffnete das Feuer auf sie. Es wurde aber niemand verletzt. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten im Oktober 2023 wegen vierfachen versuchten Totschlags und wegen des Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe. Er wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dort hatte er aber nun keinen Erfolg.

A.Wallace--EWJ

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