English Woman's Journal - Prozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel beginnt am 21. Juni

Prozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel beginnt am 21. Juni


Prozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel beginnt am 21. Juni
Prozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel beginnt am 21. Juni / Foto: Wolfgang STEIL - STEIL-TV/AFP/Archiv

Der Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizeibeamte im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz beginnt am 21. Juni. Den Termin gab das Landgericht Kaiserslautern am Freitag bekannt. Angeklagt ist ein 39-Jähriger, der die beiden Polizisten am 31. Januar bei einer Verkehrskontrolle erschossen haben soll, um eine Jagdwilderei zu verdecken.

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Konkret werden ihm zwei vollendete Morde sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Weiterhin muss er sich wegen Widerstands und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie gemeinschaftlicher Jagdwilderei verantworten. Letztere sei der Grund für die Morde gewesen. Die Schüsse soll der 39-Jährige laut Anklage aus einer Schrotflinte und einem Jagdgewehr abgegeben haben. Beide Polizisten wurden am Kopf getroffen.

Der Verkauf der Beute sei zum Tatzeitpunkt im Wesentlichen der Lebensunterhalt des Angeklagten gewesen. Der 39-Jährige soll die Polizisten aus Habgier getötet haben, um die Wilderei fortsetzen zu können. Den Ermittlungen zufolge besaß er weder einen Jagdschein noch eine Waffenerlaubnis.

Ursprünglich war noch ein 33-Jähriger wegen Mordes verdächtigt worden. Der Verdacht erhärtete sich aber nicht, weshalb er aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Ihm wirft die Anklage aber wie dem 38-Jährigen gemeinschaftliche gewerbsmäßige Jagdwilderei in der Tatnacht vor. Er wird sich daher im angesetzten Prozess ebenfalls vor Gericht verantworten müssen.

Einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten zu Folge gelten beide Männer als schuldfähig. Bis Anfang September sind 14 Termine angesetzt. Die Tat löste großes Entsetzen aus. Beide Polizisten wurden im Februar unter großer öffentlicher Anteilnahme beigesetzt.

T.Wright--EWJ

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