English Woman's Journal - Sechs Jahre Haft nach tödlichem Streit um Parklücke in Berlin

Sechs Jahre Haft nach tödlichem Streit um Parklücke in Berlin


Sechs Jahre Haft nach tödlichem Streit um Parklücke in Berlin
Sechs Jahre Haft nach tödlichem Streit um Parklücke in Berlin / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Nach einem tödlichen Streit um eine Parklücke im Berliner Stadtteil Wedding ist ein 30-Jähriger wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinem 37-jährigen Opfer ein Messer in den Bauch gestochen hatte, so dass dieses kurz darauf starb, wie der Vorsitzende Richter Thomas Groß bei der Urteilsbegründung am Montag am Berliner Landgericht sagte.

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Der Angeklagte hatte sich in einen Streit zwischen seinem Bruder und einer Männergruppe um einen freien Parkplatz eingemischt. Das spätere Opfer hatte sein neu erstandenes Auto in der zweiten Reihe geparkt, um es seinen Freunden zu zeigen. Dabei blockierte der Mann die Parklücke, weshalb es zu einer verbalen und später handgreiflichen Auseinandersetzung kam. Am Ende stach der Angeklagte mit einem Messer zu und tötete damit den 37-Jährigen.

Bei dem Fall handle es sich um eine "tödliche Melange" aus Egoismus, Rücksichtslosigkeit, dem Fehlen eines Mindestmaßes an Kompromissbereitschaft sowie der wachsenden Neigung vor allem junger Männer, Messer bei sich zu führen, sagte der Richter.

"Kein Mensch braucht ein solches Messer", sagte Groß und hielt dabei die Tatwaffe mit einer 11,9 Zentimeter langen Klinge in die Höhe. Niemand verstehe, wie so etwas erlaubt sein könne. Er gehe auch nicht davon aus, dass die in Berlin nun eingeführten "winzigen" Messerverbotszonen ausreichend seien.

Das Mitführen eines Messers vermittle trügerische Sicherheit und erhöhe die Bereitschaft, Gewalt eskalieren zu lassen, sagte Groß in seiner Begründung weiter. Mit nur einem Messerstich, der im vorliegenden Fall bis zur Wirbelsäule des Opfers reichte, seien die Aorta des Opfers gekappt und weitere zentrale Organe erheblich verletzt worden, sagte der Richter. "Das konnte niemand überleben."

Nach der Tat wollte der 30-Jährige mit seinem Auto fliehen, wurde aber durch Zeugen festgehalten, bis die Polizei kam. Auf einem Video sei zu sehen, dass niemand der mittlerweile zahlreichen Anwesenden aus dem Umfeld des Opfers in der Zeit versuchte, den Tod des Manns zu rächen. Dies wäre zwar nicht zu rechtfertigen gewesen, wohl aber nachvollziehbar, sagte Groß.

Der Prozess wurde von zahlreichen Menschen begleitet. Die Mutter des Getöteten trat als Nebenklägerin auf, ebenso sein vierjähriger Sohn, der durch die Lebensgefährtin des Opfers vertreten wurde. Beide Frauen brachen nach dem Ende der Verhandlung lautstark in Tränen aus.

Richter Groß führte aus, dass die Kammer keine Mordmerkmale erkannt habe. Auch denke das Gericht nicht, dass rassistische Motive eine Rolle gespielt hätten. Die Ursache für die Tat sei nicht die dunkle Hautfarbe des Opfers gewesen. Vielmehr habe der Täter es für notwendig gehalten, sich mit dem Messer zu bewaffnen. Zudem habe keiner die Banalität und Sinnlosigkeit der Auseinandersetzung erkannt.

K.McMillan--EWJ

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