English Woman's Journal - Mord in bayerischer Trinker-WG: Auch dritter Angeklagter verurteilt

Mord in bayerischer Trinker-WG: Auch dritter Angeklagter verurteilt


Mord in bayerischer Trinker-WG: Auch dritter Angeklagter verurteilt
Mord in bayerischer Trinker-WG: Auch dritter Angeklagter verurteilt / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Im Fall eines Mordes in einer von Alkoholexzessen geprägten Wohngemeinschaft im bayerischen Mainleus hat das Landgericht Bayreuth am Dienstag einen dritten Angeklagten verurteilt. Der ursprünglich zunächst nicht verhandlungsfähige Mann wurde nach Gerichtsangaben wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Haft verurteilt. In einem vorherigen Verfahren war ein Mann bereits rechtskräftig zur selben Strafe verurteilt worden, eine Frau erhielt zweieinhalb Jahre Haft.

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Die Verurteilten hatten mit dem späteren Tatopfer in einer Wohngemeinschaft gelebt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass es in der Tatnacht im Februar 2023 zu einem massiven Streit um eine verstopfte Toilette gekommen war.

Der nun verurteilte 41-jährige Roland K. soll mit seinem ebenfalls wegen Mordes verurteilten Mitbewohner ihren 48-jährigen Mitbewohner durch Schläge mit diversen Gegenständen misshandelt haben. Solche Misshandlungen gab es laut Gericht schon früher - am Tattag hätten die beiden Männer erkannt, dass das Opfer schwerste innere und äußere Verletzungen erlitten hatte und in Lebensgefahr schwebte.

Trotzdem habe der nun verurteilte K. statt den Notruf zu alarmieren den Befehl gegeben, das Opfer nur wegzuschaffen. Daraufhin sei der Mann in einem Waldstück abgelegt worden, wo er verblutete und am Valentinstag 2023 tot von einer Spaziergängerin entdeckt wurde.

Das Gericht erkannten den den Angaben zufolge auf einen Mord durch Unterlassen sowie eine gefährliche Körperverletzung. Eine verminderte oder gar fehlende Schuldfähigkeit habe nicht vorgelegen, hieß es.

Das Urteil gegen die anderen beiden Angeklagten ist bereits rechtskräftig. Der nun verurteilte Mann kam erst im vergangenen August in Untersuchungshaft, nachdem er wieder verhandlungsfähig war.

R.Sutherland--EWJ

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