English Woman's Journal - Kommerzielle Sportangebote in öffentlichen Berliner Parks sind erlaubnispflichtig

Kommerzielle Sportangebote in öffentlichen Berliner Parks sind erlaubnispflichtig


Kommerzielle Sportangebote in öffentlichen Berliner Parks sind erlaubnispflichtig
Kommerzielle Sportangebote in öffentlichen Berliner Parks sind erlaubnispflichtig / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Kommerzielle Sportangebote in öffentlichen Berliner Grünanlagen sind grundsätzlich erlaubnispflichtig. Das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt teilte am Dienstag mit, die Klage einer Anbieterin von kostenpflichtigen Freiluftfitnesstrainings abgewiesen zu haben. Das entsprechende Urteil fiel demnach bereits Ende April.

Textgröße ändern:

Die Klägerin bietet unter anderem in Berlin kostenpflichtige Fitnesstrainings mit bis zu 20 Teilnehmern an. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg untersagte ihr wiederholt derartige Trainings in einem Park in der Innenstadt und verwies sie der öffentlichen Grünanlage. Daraufhin beantragte die Trainingsanbieterin zunächst eine Genehmigung, blieb damit aber erfolglos.

Im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht ging es ihr den Angaben zufolge dann nur noch um die Feststellung, dass sie für Veranstaltungen der genannten Art keine Erlaubnis brauche. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Nach dem Grünanlagengesetz sei für Freiluftgruppenfitnesstrainings in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen eine Genehmigung notwendig, begründete die Kammer ihre Entscheidung.

Zwar gestatte das Gesetz erlaubnisfrei auf besonders ausgewiesenen Flächen eine Reihe von Veranstaltungen und Tätigkeiten, etwa Kunst- oder Kulturveranstaltungen. Voraussetzung hierfür sei aber stets, dass es sich nicht um kommerzielle Veranstaltungen handle.

Aufgrund des Allgemeingebrauchs laste auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ein hoher Nutzungsdruck. Die Inanspruchnahme dieser knappen Ressource durch kommerzielle Veranstaltungen bedürfe deshalb der behördlichen Steuerung, hieß es weiter. Nur so könnten konkurrierende Nutzungsinteressen in Ausgleich gebracht werden.

K.McMillan--EWJ

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: