English Woman's Journal - Soldat muss für Anerkennung von Belastungsstörung Lebensbedrohliches selbst erlebt haben

Soldat muss für Anerkennung von Belastungsstörung Lebensbedrohliches selbst erlebt haben


Soldat muss für Anerkennung von Belastungsstörung Lebensbedrohliches selbst erlebt haben
Soldat muss für Anerkennung von Belastungsstörung Lebensbedrohliches selbst erlebt haben / Foto: Axel Heimken - AFP/Archiv

Erlebt ein Bundeswehrsoldat lebensbedrohliche Ereignisse im Auslandseinsatz nicht selbst, reichen bloße Berichte davon zur Anerkennung einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nicht aus. Aus einer solchen zu Unrecht anerkannten PTBS könnten wiederum keine anderen Schädigungsfolgen wie Alkoholabhängigkeit anerkannt werden, erklärte das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart am Mittwoch. Es ging um einen früheren Berufssoldaten, der zweimal für mehrere Monate in Afghanistan stationiert war.

Textgröße ändern:

Dort kamen drei seiner Kameraden durch eine Landmine und ein Selbstmordattentat ums Leben. Bei einem Raketenangriff sei der Kläger selbst im Bunker gewesen, erklärte das Gericht weiter. Einmal seien Jugendliche mit einer Mörsergranate auf ihn zugekommen, die sie aber ohne Explosion auf seine Aufforderung hin weggeworfen hätten.

Der heute 51-Jährige sei später an Krebs erkrankt und außerdem alkoholabhängig und darum mehrmals stationär in Behandlung gewesen. Seit 2018 sei eine Betreuerin für ihn bestellt, und er sei aus der Bundeswehr entlassen worden. Kurz zuvor habe die Bundesrepublik eine PTBS anerkannt und ihm Ausgleichszahlungen gewährt, seine Alkoholerkrankung aber nicht als weitere Schädigungsfolge anerkannt. Die Begründung sei gewesen, dass die Sucht bereits vor den Afghanistaneinsätzen bestanden habe.

Der frühere Soldat klagte und bekam zunächst vom Sozialgericht recht. Dieses verurteilte die Bundesrepublik dazu, die schwere Alkoholabhängigkeit als weitere Folge der Beschädigung im Wehrdienst anzuerkennen. Das Landessozialgericht hob dieses Urteil aber nun auf.

Ein Sachverständiger habe geschildert, dass die maßgeblichen Kriterien für eine PTBS nicht erfüllt seien und höchstens ein Ausgleich nach einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 gewährt werden könne, erklärte es.

Insbesondere habe der Soldat kein lebensbedrohliches, traumaauslösendes Ereignis in Afghanistan selbst erlebt. Er habe selbst bestätigt, dass er nur Situationen erlebt habe, die alle anderen Soldaten gleichermaßen beträfen.

Außerdem habe er gleich nach dem Auslandseinsatz eine Qualifizierungsmaßnahme in der Nato-Eingreiftruppe absolviert und sei dafür gesundheitlich als geeignet eingestuft worden, was bei einer schweren Traumatisierung kaum vorstellbar sei.

Während der gutachterlichen Untersuchung habe der Mann bei der Schilderung der Auslandseinsätze weder Begleiterscheinungen noch Vermeidungsverhalten gezeigt, zitierte das Gericht weiter. Anders als er von Konflikten mit seiner Frau erzählt habe: Dabei habe er "eine ausgeprägte Unruhe mit ungeordneter und sprunghafter Darstellung" gezeigt.

Seine Alkoholsucht wiederum sei auf seine familiäre Vorgeschichte und Probleme in der Ehe zurückzuführen, schon von Jugend an sei er extrem alkoholgefährdet gewesen. An den Wochenenden sei er schon vor seiner Zeit in Afghanistan oft betrunken gewesen.

M.Campbel--EWJ

Empfohlen

13-Jährige geschwängert: Sechseinhalb Jahre Haft in Kölner Missbrauchsprozess

In einem Prozess um sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen ist ein Mann vom Landgericht Köln zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde am Mittwoch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Laut Anklage soll der 31-Jährige mit dem Mädchen eine Art partnerschaftliche Beziehung geführt haben.

Arbeiter in Bayern von herabfallenden Brettern erschlagen

In Bayern ist ein Arbeiter von herabfallenden Brettern getroffen und tödlich verletzt worden. Der 63-Jährige war am Dienstag mit Reinigungsarbeiten in einem etwa 40 Metern hohen Treppenhausschacht auf einer Großbaustelle in Pfaffenhofen an der Ilm beschäftigt, wie die Polizei am Mittwoch in Ingolstadt mitteilte.

Trump: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ohne Gegenleistung freigelassen

Der aus einem russischen Gefängnis freigelassene US-Bürger Stephen Hubbard ist nach den Worten von US-Präsident Donald Trump ohne Gegenleistung freigekommen und befindet sich auf dem Weg in die USA. "Stephan ist unterwegs nach Hause und wird bald bei seiner Familie sein", schrieb Trump am Mittwoch in seinem Onlinedienst Truth Social. Der russische Staatschef Wladimir Putin hatte die Freilassung am Morgen in St. Petersburg verkündet.

Niedersachsens AfD-Chef Schledde in Zusammenhang mit Parteispenden angeklagt

Der niedersächsische AfD-Chef Ansgar Schledde soll gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob deshalb nach Angaben vom Mittwoch Anklage gegen den 49-Jährigen. Sie wirft ihm vor, als Spenden einzustufende Zahlungen in Höhe von knapp 45.000 Euro nicht sofort weitergeleitet zu haben. Zudem habe er im Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD falsche Angaben zur Höhe der Spenden an den Landesverband erwirkt.

Textgröße ändern: