English Woman's Journal - Gericht: Kein Schadenersatz nach Autoschaden durch umgefallenen E-Scooter

Gericht: Kein Schadenersatz nach Autoschaden durch umgefallenen E-Scooter


Gericht: Kein Schadenersatz nach Autoschaden durch umgefallenen E-Scooter
Gericht: Kein Schadenersatz nach Autoschaden durch umgefallenen E-Scooter / Foto: KENZO TRIBOUILLARD - AFP/Archiv

Ein Kläger hat einem Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen eines gegen sein Auto gefallenen E-Sooters. Wie das Landgericht Köln am Donnerstag mitteilte, zog der Kläger seine Berufungsklage gegen den Haftpflichtversicherer des E-Scooter-Verleihers zurück. Damit wurde ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts Köln vom März rechtskräftig. Es sei unter anderem nicht klar gewesen, dass der E-Scooter wegen fehlerhaften Abstellens umgefallen war, hieß es dem Urteil nach.

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Im konkreten Fall parkte der Kläger sein Auto in der Nähe seines Wohnhauses in Köln. Ein Unbekannter stellte auf dem Gehweg unmittelbar neben dem Auto einen geliehenen E-Scooter ab. Als der Kläger zu seinem Auto zurückkehrte, war dieses durch den inzwischen umgefallenen E-Scooter beschädigt. Der Kläger forderte daraufhin von dem Versicherer des Verleihers die Erstattung der Reparaturkosten.

Das Amtsgericht Köln lehnte eine dahingehende Klage ab. Unter anderem sah es keine Anhaltspunkt dafür, dass der Roller unsachgemäß abgestellt worden war. Dies könne nicht allein daraus geschlossen werden, dass der E-Scooter umkippte. Denn "gerade in belebten Städten" kämen "vielfache Gründe" für das Umkippen eines Rollers in Betracht, führte das Gericht aus. So könnte der E-Scooter wetterbedingt umgekippt oder von einem Unbekannten bewusst umgestoßen worden sein.

Das Landgericht wies vor einer etwaigen mündlichen Verhandlung bereits darauf hin, dass es die Rechtssicht des Amtsgerichts teile und die Berufung ablehnen wolle. Dabei führte das Gericht auch aus, dass der Verleiher zwar eine Verkehrssicherungspflicht habe, aber "dass nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden" könne. Der Kläger zog die Berufung daraufhin zurück. Der Beschluss des Kölner Landgerichts erging bereits Ende Juli.

L.Paterson--EWJ

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