English Woman's Journal - Gericht: Vorher-Nachher-Werbung für Gesichtsbehandlungen mit Hyaluron verboten

Gericht: Vorher-Nachher-Werbung für Gesichtsbehandlungen mit Hyaluron verboten


Gericht: Vorher-Nachher-Werbung für Gesichtsbehandlungen mit Hyaluron verboten
Gericht: Vorher-Nachher-Werbung für Gesichtsbehandlungen mit Hyaluron verboten / Foto: Gent SHKULLAKU - AFP/Archiv

Für Gesichtsbehandlungen durch das Spritzen von Hyaluronsäure darf einem Gerichtsurteil zufolge nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden. Das Oberlandesgericht im nordrhein-westfälischen Hamm bewertete solche Fillerbehandlungen als medizinisch nicht notwendige Eingriffe, für die eine Vorher-Nachher-Werbung verboten ist, wie es am Dienstag mitteilte. Es solle nämlich "kein Anreiz für derartige mit gesundheitlichen Risiken verbundene Eingriffe" geschaffen werden, hieß es. Rechtskräftig ist das Urteil nicht.

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Im konkreten Fall bewarb ein Unternehmen aus Recklinghausen im Internet verschiedene Behandlungen wie Nasen- oder Kinnkorrekturen mit Vorher-Nachher-Bildern. Die Verbrauchzentrale Nordrhein-Westfalen forderte das Unternehmen auf, diese Werbung zu unterlassen.

Die Fillerbehandlungen seien ein "operativer plastisch-chirurgischer Eingriff", der nicht medizinisch notwendig sei, argumentierte die Verbraucherzentrale. Für solche Eingriffe gelte nach dem Heilmittelwerbegesetz ein Verbot für Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern.

Das beklagte Unternehmen widersprach dem. Es handle sich weder um ein operatives noch um ein plastisch-chirurgisches Verfahren, hielt es der Verbraucherzentrale entgegen.

Das Gericht gab der Verbraucherzentrale Recht und bewertete das fragliche Unterspritzen von Hyaluronsäure als "operatives plastisch-chirurgisches Verfahren". Bereits der "instrumentelle Eingriff am oder im Körper des Menschen" verbunden mit einer "Gestaltveränderung" reiche aus, um das Werbeverbot zu rechtfertigen.

Da die Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt sei, ließ das Gericht die Revision zu. Das Urteil fiel bereits im August.

B.Jamieson--EWJ

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