English Woman's Journal - Sportvereinen droht weitreichende Umsatzsteuerpflicht

Sportvereinen droht weitreichende Umsatzsteuerpflicht


Sportvereinen droht weitreichende Umsatzsteuerpflicht
Sportvereinen droht weitreichende Umsatzsteuerpflicht / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Sportvereinen droht eine weitreichende Umsatzsteuerpflicht. Denn sie können sich nicht mehr unmittelbar auf eine Öffnungsklausel im EU-Recht berufen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Er setzte damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um. Wie weit die Steuerpflicht reicht, hängt von der Finanzverwaltung ab und ist rechtlich weitgehend offen. Der deutsche Gesetzgeber könnte aber Klarheit schaffen. (Az: V R 48/20)

Textgröße ändern:

Mit seinem Grundsatzurteil änderte der BFH seine bisherige Rechtsprechung und wies eine Klage des Golfclubs Schloss Igling im bayerischen Kreis Landsberg am Lech ab. Dessen Mitgliedsbeitrag ermöglicht die Nutzung des vereinseigenen Golfplatzes. Darüber hinaus vermietet der Verein gegen Entgelt beispielsweise Golfbälle und Ballautomaten oder auch Caddys. Schläger können gekauft werden.

Nach deutschem Recht würde zumindest auf die Zusatzleistungen Umsatzsteuer fällig, möglicherweise aber auch auf die Mitgliedsbeiträge. Dennoch wurde die Umsatzsteuerpflicht der Sportvereine bislang großzügig gehandhabt. Dies stützte sich auf eine Öffnungsklausel in der Umsatzsteuerrichtlinie der EU. Diese erlaubt eine Steuerbefreiung aller "in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehender Dienstleistungen".

Auf Vorlage des BFH entschied aber im Dezember 2020 der EuGH, dass die Vereine sich darauf nicht unmittelbar berufen können. Die nach EU-Recht möglichen Steuerbefreiungen müssten danach zunächst im nationalen Recht umgesetzt werden.

Weil der deutsche Gesetzgeber dies bislang nicht tat, musste der BFH nun nach dem derzeit engen deutschen Recht entscheiden. Danach sind nur Kurse und Veranstaltungen umsatzsteuerfrei, "soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht". Dies würde auf jeden Fall Turniere und auch kompakte Sportkurse umfassen.

Ob auch ein vom Mitgliedsbeitrag abgedecktes wöchentliches Training noch als "Kurs" angesehen werden kann, ist dagegen offen. Grund ist, dass es auf das deutsche Recht bislang gar nicht ankam, weil Streitfälle ohnehin nach dem EU-Recht entschieden wurden. Dies ist nach der neuen BFH-Rechtsprechung aber nicht mehr möglich.

Ob es in der Frage der Mitgliedsbeiträge zum Schwur kommt, hängt auch von der Finanzverwaltung ab. Diese sieht gemeinnützige Sportvereine bislang gar nicht als Unternehmen an, so dass ihr Kernangebot von vornherein nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.

Ob die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung daran festhält, ist offen. Zudem teilen die Finanzgerichte diese Auffassung nicht. Jede Umsatzsteuerklage eines Vereins würde daher derzeit erfolglos bleiben.

Klarheit kann nach der Rechtsprechung von EuGH und BFH nur der Gesetzgeber schaffen, indem er die Öffnungsklausel des EU-Rechts nutzt. Für die Kultur geschah dies bereits, für den Sport dagegen nicht.

D.Findlay--EWJ

Empfohlen

Trump: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ohne Gegenleistung freigelassen

Der aus einem russischen Gefängnis freigelassene US-Bürger Stephen Hubbard ist nach den Worten von US-Präsident Donald Trump ohne Gegenleistung freigekommen und befindet sich auf dem Weg in die USA. "Stephan ist unterwegs nach Hause und wird bald bei seiner Familie sein", schrieb Trump am Mittwoch in seinem Onlinedienst Truth Social. Der russische Staatschef Wladimir Putin hatte die Freilassung am Morgen in St. Petersburg verkündet.

Niedersachsens AfD-Chef Schledde in Zusammenhang mit Parteispenden angeklagt

Der niedersächsische AfD-Chef Ansgar Schledde soll gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob deshalb nach Angaben vom Mittwoch Anklage gegen den 49-Jährigen. Sie wirft ihm vor, als Spenden einzustufende Zahlungen in Höhe von knapp 45.000 Euro nicht sofort weitergeleitet zu haben. Zudem habe er im Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD falsche Angaben zur Höhe der Spenden an den Landesverband erwirkt.

Ein Toter nach Explosion in Gewerbegebiet in Nordrhein-Westfalen

Nach einer Explosion auf einem Betriebsgelände in Bochum hat die Polizei einen Toten entdeckt. Die Identität des Manns war noch unklar, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Mittwoch mitteilte. Ein Zeuge hatte demnach am Morgen eine Explosion auf dem Betriebsgelände im Bochumer Norden gemeldet. Der Tote wurde außerhalb des Geländes gefunden.

Mitbewohner getötet: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie in Rheinland-Pfalz

Weil er seinen WG-Mitbewohner tötete, hat das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz die dauerhafte Unterbringung eines 38-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie einer Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Demnach wurde das Urteil am Dienstag verkündet.

Textgröße ändern: