English Woman's Journal - EuGH: Bei Bestimmung von gewöhnlichem Aufenthaltsort ist Kindeswohl zentral

EuGH: Bei Bestimmung von gewöhnlichem Aufenthaltsort ist Kindeswohl zentral


EuGH: Bei Bestimmung von gewöhnlichem Aufenthaltsort ist Kindeswohl zentral
EuGH: Bei Bestimmung von gewöhnlichem Aufenthaltsort ist Kindeswohl zentral / Foto: Kenzo TRIBOUILLARD - AFP/Archiv

Auch wenn ein Kind widerrechtlich in einem EU-Mitgliedsstaat zurückgehalten wird, kann sich sein sogenannter gewöhnlicher Aufenthaltsort dorthin verlagert haben. Entscheidend sei der tatsächliche Lebensmittelpunkt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Unterhaltsstreit zwischen einer Mutter in Polen und dem Vater in Großbritannien. (Az. C-644/20)

Textgröße ändern:

Das Paar hatte zusammen mit den beiden kleinen Kindern in Großbritannien gelebt, die Kinder haben beide Staatsangehörigkeiten. Gegen den Willen des Vaters zog die Mutter mit den Kindern nach Polen. Dort klagte sie zunächst erfolgreich auf Unterhalt vom Vater.

Der Mann legte aber Berufung ein, weil ein anderes Gericht die Frau inzwischen dazu verurteilt hatte, die Kinder zurück nach Großbritannien zu bringen. Stattdessen tauchte sie unter.

Das polnische Gericht wollte nun vom EuGH wissen, welches Recht angewandt werden sollte. Maßgeblich sei der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder: Da sie von der Mutter widerrechtlich zurückgehalten würden, sei aber unklar, welches Land als Aufenthaltsort definiert werde.

Der EuGH betonte, dass im konkreten Fall das polnische Gericht den gewöhnlichen Aufenthaltsort bestimmen müsse. Dabei müsse das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Auch wenn die Kinder derzeit widerrechtlich in Polen zurückgehalten würden, schließe dies nicht aus, dass sie dort ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hätten.

Vor allem bei kleinen Kindern müsse das familiäre und soziale Umfeld berücksichtigt werden, forderte der EuGH. Dabei müsse sich das Gericht vergewissern, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stünden. Es müsse alle Umstände einbeziehen und prüfen, ob das Leben der Kinder "von Stabilität geprägt" sei.

M.Stevenson--EWJ

Empfohlen

Trump: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ohne Gegenleistung freigelassen

Der aus einem russischen Gefängnis freigelassene US-Bürger Stephen Hubbard ist nach den Worten von US-Präsident Donald Trump ohne Gegenleistung freigekommen und befindet sich auf dem Weg in die USA. "Stephan ist unterwegs nach Hause und wird bald bei seiner Familie sein", schrieb Trump am Mittwoch in seinem Onlinedienst Truth Social. Der russische Staatschef Wladimir Putin hatte die Freilassung am Morgen in St. Petersburg verkündet.

Niedersachsens AfD-Chef Schledde in Zusammenhang mit Parteispenden angeklagt

Der niedersächsische AfD-Chef Ansgar Schledde soll gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob deshalb nach Angaben vom Mittwoch Anklage gegen den 49-Jährigen. Sie wirft ihm vor, als Spenden einzustufende Zahlungen in Höhe von knapp 45.000 Euro nicht sofort weitergeleitet zu haben. Zudem habe er im Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD falsche Angaben zur Höhe der Spenden an den Landesverband erwirkt.

Ein Toter nach Explosion in Gewerbegebiet in Nordrhein-Westfalen

Nach einer Explosion auf einem Betriebsgelände in Bochum hat die Polizei einen Toten entdeckt. Die Identität des Manns war noch unklar, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Mittwoch mitteilte. Ein Zeuge hatte demnach am Morgen eine Explosion auf dem Betriebsgelände im Bochumer Norden gemeldet. Der Tote wurde außerhalb des Geländes gefunden.

Mitbewohner getötet: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie in Rheinland-Pfalz

Weil er seinen WG-Mitbewohner tötete, hat das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz die dauerhafte Unterbringung eines 38-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie einer Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Demnach wurde das Urteil am Dienstag verkündet.

Textgröße ändern: