English Woman's Journal - Verfahren nach tödlichem Schuss bei Polizeieinsatz in Mannheim eingestellt

Verfahren nach tödlichem Schuss bei Polizeieinsatz in Mannheim eingestellt


Verfahren nach tödlichem Schuss bei Polizeieinsatz in Mannheim eingestellt
Verfahren nach tödlichem Schuss bei Polizeieinsatz in Mannheim eingestellt / Foto: Daniel ROLAND - AFP/Archiv

Fast vier Monate nach einem tödlichen Schuss bei einem Polizeieinsatz an der Universität in Mannheim haben die Ermittlunsgbehörden das Verfahren gegen einen Polizisten eingestellt. Der Mann habe in Notwehr gehandelt, wie die Staatsanwaltschaft in der baden-württembergischen Stadt am Dienstag mitteilte. Bei dem Einsatz am 23. April war ein 31-Jähriger durch den Schuss des Beamten tödlich verletzt worden.

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Der später Erschossene beklebte den Ermittlungenzufolge Gegenstände in der der Universität mit Aufklebern, obwohl er dort Hausverbot hatte. Als er von einem Zeugen angesprochen wurde, soll der Mann diesen zunächst unvermittelt geohrfeigt haben. Daraufhin sei es zu einer Rangelei mit einem Mitarbeiter gekommen. Schließlich habe der 31-Jährige eine Machete gezogen und sie drohend in seiner Hand gehalten, um weitere Aufkleber anbringen zu können.

Diese Waffe habe er auch beim Eintreffen der alarmierten Polizei weiter in der Hand gehalten. Ein Polizist habe daraufhin seine Waffe gezogen und den Mann mehrfach aufgefordert, die Machete fallen zu lassen. Als sich der 31-Jährige dem Beamten mit der Machete genähert habe, habe dieser aus seiner Dienstwaffe geschossen. Der 31-Jährige wurde in der Brust getroffen.

Zum Zeitpunkt des Schusses habe die unmittelbare Gefahr bestanden, dass der 31-Jährige seine Machete einsetze, um den Polizisten erheblich oder tödlich zu verletzen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sein Verhalten habe deutlich gemacht, dass er jede Störung seiner Klebeaktion notfalls gewaltsam habe überwinden wollen. Der Schuss sei nötig gewesen, um den Angriff abzuwehren.

Wegen des geringen Abstands des 31-Jährigen zu dem Polizisten habe dieser sich nicht anders verteidigen können. Ein Zurückweichen sei nicht möglich gewesen.

N.M.Shaw--EWJ

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