English Woman's Journal - Prozess um Tod von Hamburger Neunjährigem nach Operation vor 15 Jahren begonnen

Prozess um Tod von Hamburger Neunjährigem nach Operation vor 15 Jahren begonnen


Prozess um Tod von Hamburger Neunjährigem nach Operation vor 15 Jahren begonnen
Prozess um Tod von Hamburger Neunjährigem nach Operation vor 15 Jahren begonnen / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

15 Jahre nach dem Tod eines Neunjährigen bei einer ambulanten Routineoperation in einer Hamburger Arztpraxis hat in der Hansestadt ein Prozess gegen zwei Ärzte begonnen. Dem heute 64-jährigen Operateur wirft die Staatsanwaltschaft dabei eine Körperverletzung mit Todesfolge wegen absichtlich mangelhafter Aufklärung des Vaters über die Risiken vor, dem heute 68-jährigen damaligen Praxismitinhaber eine Beihilfe durch Unterlassen. Zum Prozessauftakt kündigten die Angeklagten einem Gerichtssprecher zufolge an, sich nicht zu äußern.

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Der Neunjährige war laut Staatsanwaltschaft im März 2007 nach einer Routineoperation in der Praxis der beiden Hals-Nasen-Ohren-Ärzte gestorben. Der unter Vollnarkose durchgeführte Eingriff selbst verlief komplikationslos, während der Aufwachphase wurde der Junge demnach aber nicht hinreichend überwacht. Es kam zu einer zunächst nicht bemerkten Nachblutung, an deren Folgen er Tage später starb.

Der Fall hat bereits eine längere rechtliche Vorgeschichte. So wurde die an der Operation beteiligte Anästhesistin bereits 2009 zu einer Geldstrafe verurteilt. Verfahren gegen den Operateur und den Praxismitbetreiber stellte die Hamburger Staatsanwaltschaft mehrfach ein, dagegen gerichtete Beschwerden wies das Hamburger Oberlandesgericht zurück. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der Eltern führte zu neuen Ermittlungen und letztlich zum Prozess.

Entscheidend war, dass dem Operateur anders als bei den zunächst eingestellten Ermittlungen jetzt ein neuer und schwerer wiegender Vorwurf gemacht wird. Während es anfangs um mögliche fahrlässige Tötung ging, geht es nun um eine Körperverletzung mit Todesfolge durch eine vorsätzlich nur unzureichend erfolgte Risikoaufklärung. Im Fall eines Schuldspruchs drohen zwischen drei und 15 Jahre Haft.

Der Beihilfevorwurf des Mitinhabers bezieht sich laut Anklage auf den Umstand, dass die Praxis damals gar nicht über das notwendige Personal und die erforderliche Ausstattung für solche Operationen verfügte. Er habe um deren "Standardwidrigkeit" gewusst, trotzdem aber derartige Eingriffe gebilligt und auch selbst vorgenommen.

Der Verteidiger des Operateurs wies die Vorwürfe nach Angaben des Gerichtssprechers zum Prozessauftakt in einer längeren Erklärung als juristisch unhaltbar zurück. Es fehlten Beweise dafür. Der Anwalt verwies demnach auch darauf, dass die Staatsanwaltschaft früher selbst diese Sichtweise vertreten habe. Für den Prozess sind zunächst Termine bis Ende August angesetzt.

L.Ross--EWJ

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