English Woman's Journal - Berlin: Geldstrafe wegen israelfeindlicher Parole "From the River to the Sea"

Berlin: Geldstrafe wegen israelfeindlicher Parole "From the River to the Sea"


Berlin: Geldstrafe wegen israelfeindlicher Parole "From the River to the Sea"
Berlin: Geldstrafe wegen israelfeindlicher Parole "From the River to the Sea" / Foto: JOHN MACDOUGALL - AFP/Archiv

Wegen der Verwendung der israelfeindlichen Parole "From the River to the Sea – Palestine will be free" ist eine Frau vom Berliner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Die 22-Jährige verwendete sie bei einer verbotenen Versammlung am 11. Oktober in Neukölln, wie eine Berliner Gerichtssprecherin am Dienstag erklärte.

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Das Rufen der Parole sei vom Gericht als Billigung von Straftaten gewertet worden, teilte die Sprecherin weiter mit. "Dem Gericht kam es hierbei vor allem auf den Kontext dieser Parole, insbesondere auf den engen zeitlichen Zusammenhang zum Überfall der Terrororganisation Hamas auf die israelische Bevölkerung am 7. Oktober 2023, an." Dieser Satz könne in diesem konkreten Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und Befürwortung des Angriffs verstanden werden, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.

Die radikalislamische Hamas wurde vom Bundesinnenministerium im vergangenen November in Deutschland verboten. Der Ausspruch "From the River to the Sea – Palestine will be free" wird der entsprechenden Verbotsverfügung des Ministeriums zufolge grundsätzlich der Hamas zugeordnet. Wer ihn nutzt, macht sich daher wegen der Verwendung von Kennzeichen einer verbotenen Terrororganisation strafbar.

Allerdings ist diese pauschale Einstufung juristisch umstritten, deutsche Gerichte kamen bereits zu unterschiedlichen Einschätzungen. So stufte as Landgericht Mannheim die Verwendung in einem Fall kürzlich als nicht strafbar ein, da auch eine straflose Interpretation möglich sei. Auch Verwaltungsgerichte kamen in Verfahren um polizeiliche Auflagen für pro-palästinensische Demonstrationen schon zu unterschiedlichen Einschätzungen.

Zu dem Prozess in Berlin kam es, weil die Beschuldigte einen Strafbefehl nicht akzeptierte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger der Frau kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

E.Cunningham--EWJ

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