English Woman's Journal - Gericht: Reisebüros müssen Urlauber auf Visumspflichten hinweisen

Gericht: Reisebüros müssen Urlauber auf Visumspflichten hinweisen


Gericht: Reisebüros müssen Urlauber auf Visumspflichten hinweisen
Gericht: Reisebüros müssen Urlauber auf Visumspflichten hinweisen / Foto: JULIEN DE ROSA - AFP/Archiv

Reisebüros müssen Urlauber über die Visumspflichten ihrer jeweiligen Reiseländer informieren. Eine entsprechende Entscheidung fällte das Landgericht Köln am Montag, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Damit gab das Gericht einem Kläger recht, der eine Reise wegen fehlenden Visums nicht antreten konnte. Das Reisebüro soll deshalb unter anderem den Reisepreis zurückzahlen. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht.

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Im konkreten Fall konnte eine Familie 2022 eine kurzfristig gebuchte Pauschalreise nach Kenia nicht antreten, da ihnen am Frankfurter Flughafen mitgeteilt wurde, dass sie ohne die erforderlichen Visa nicht einreisen dürften. Der Kläger, der die Reise für sich und seine Familie gebucht hatte, warf dem Reisebüro vor, ihn nicht rechtzeitig über die Visumspflicht informiert zu haben. Er forderte deshalb von dem Reisebüro über 5000 Euro zurück.

Das Reisebüro hielt dem unter anderem entgegen, ein Mitarbeiter habe bei der Buchung mündlich auf die Visumspflicht hingewiesen. Außerdem seien Unterlagen des Reiseveranstalters übergeben worden, die einen Hinweis auf die Visumspflicht enthielten.

Das Landgericht gab der Klage statt. Das Reisebüro habe nicht überzeugend beweisen können, dass es seinen Beratungspflichten hinreichend nachgekommen sei, erklärte das Gericht. Der Kläger habe deshalb Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises und der Versicherungskosten von mehr als 5000 Euro.

Reisebüros seien als sogenannte Reisevermittler verpflichtet, Reisende ausreichend zu informieren. Dies umfasse auch Pass- und Visumserfordernisse des Urlaubslandes und die zu erwartenden Fristen für die Ausstellung der erforderlichen Visa. Es sei von dem Reisenden nicht zu verlangen, dass er die Reisehinweise zu seinem Urlaubsland selbst heraussuche.

A.Wallace--EWJ

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