English Woman's Journal - Gericht betont: Linksabbieger müssen zweimal auf herannahende Autos achten

Gericht betont: Linksabbieger müssen zweimal auf herannahende Autos achten


Gericht betont: Linksabbieger müssen zweimal auf herannahende Autos achten
Gericht betont: Linksabbieger müssen zweimal auf herannahende Autos achten / Foto: LOU BENOIST - AFP/Archiv

Wer nach links abbiegt, muss sich vor dem Einordnen und nochmals direkt vor dem Abbiegen vergewissern, dass das gefahrlos möglich ist. Das betonte das Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Zweibrücken in einem am Donnerstagnachmittag bekannt gemachten Beschluss. Es ging um einen Unfall zwischen einem Auto und einem Traktor.

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Der Traktor kann bis zu 40 Stundenkilometer schnell fahren. Er blinkte, um links in einen Feldweg anzubiegen. Von hinten kam ein Auto heran. Auf der Strecke besteht ein Überholverbot mit der Ausnahme von Kraftfahrzeugen und Zügen, die nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren können oder dürfen.

Als der Traktor links abbog, stießen die beiden Fahrzeuge zusammen. Der Traktor wurde dabei zerstört und sein Fahrer verletzt, wie das Gericht mitteilte. Die beiden Fahrer stritten sich vor Gericht darum, wer für die Unfallfolgen haften muss.

Das Landgericht Landau sah die Verantwortung für den Unfall allein beim Autofahrer. Gegen dessen Urteil aus dem Juni 2023 wandte sich der Autofahrer an das Oberlandesgericht, das die Haftungsquote nun leicht zu seinen Gunsten änderte.

Demnach haftet der Autofahrer zu 75 Prozent und der Traktorfahrer zu 25 Prozent für die Unfallfolgen. Der Autofahrer habe das Überholverbot missachtet und außerdem bei unklarer Verkehrslage überholt, erklärte das Gericht zur Begründung - immerhin habe der Traktor geblinkt. Der Traktorfahrer selbst habe aber vor dem Linksabbiegen gegen die doppelte Rückschaupflicht verstoßen.

Allein haften müsse der Autofahrer nur dann, wenn er grob verkehrswidrig und rücksichtslos überholt habe. Davon sei hier aber nicht auszugehen. Dennoch hafte er überwiegend, weil er mehrmals und nicht unerheblich gegen die Straßenverkehrsregeln verstoßen habe. Der Beschluss in Zweibrücken fiel den Angaben zufolge bereits Ende April.

R.Mcintosh--EWJ

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