English Woman's Journal - Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf wegen rechter Hetze aus Dienst entfernt werden

Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf wegen rechter Hetze aus Dienst entfernt werden


Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf wegen rechter Hetze aus Dienst entfernt werden
Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf wegen rechter Hetze aus Dienst entfernt werden / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Eine Beamtin aus Rheinland-Pfalz, die öffentlich gegen Migranten hetzte und das Grundgesetz in Frage stellte, darf nicht mehr als Lehrerin arbeiten. Sie habe gegen die Pflicht, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes zu bekennen, verletzt, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Koblenz mit. Damit bestätigte das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier.

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Die Beamtin habe bei mehreren Demonstrationen 2018 und 2019 und durch Likes im Internet gegen ihre Verfassungspflicht verstoßen. So soll sie bei einer Kundgebung unter anderem gesagt haben, auch in Deutschland werde eingesperrt, wer die falschen kritischen Fragen stelle. Dies bewege sich nicht mehr im Rahmen einer polemisch überspitzten Kritik an der Regierungsarbeit, sondern stelle das Grundgesetz grundsätzlich zur Disposition, urteilte das OVG.

Bei einer laut Verfassungsschutz von Rechtsextremen organisierten Demonstration in Berlin soll sie sich unter ausdrücklichem Hinweis auf ihre Beamtenstellung gegen die aktuelle Migrationspolitik gewandt und Polizeibeamte zum Ungehorsam aufgerufen haben, was eine aktive Betätigung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sei. In einem anderen Fall soll sie einen Internetbeitrag geliked haben, in dem unter anderem die Tötung unliebsamer Menschengruppen als opportunes Mittel beschrieben wird, sich derer zu entledigen.

Die Verstöße der Lehrerin sind nach Überzeugung des OVG auch "Ausdruck der Persönlichkeit der Beamtin". Auch nach ihrer persönlichen Einlassung vor Gericht bestehe kein Zweifel daran, dass die Verstöße von innerer Ablehnung des Verfassungsstaats getragen seien. Die Beamtin hetze unaufhörlich mit drastischer Diktion gegen Politiker, den Staat, seine Organe, die Europäische Union, deren Organe und gegen Migranten.

Das Verfahren war vor dem OVG gelandet, weil die Beamtin Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier eingelegt hatte. Sie verwies auf das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und verlangte - wenn überhaupt - eine geringe Sanktion wie etwa einen Verweis.

Dies sah das OVG anders. Angesichts der Schwere des Dienstvergehens sei es dem Dienstherrn nicht zuzumuten, sie weiter beschäftigen zu müssen. Eine "derart geprägte Persönlichkeit" habe das Vertrauen des Dienstherren und der Allgemeinheit in ihre Integrität endgültig verloren.

L.Ross--EWJ

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