English Woman's Journal - BGH: Käufer von 1400 Bäumen in Costa Rica darf Vertrag nach Jahren noch widerrufen

BGH: Käufer von 1400 Bäumen in Costa Rica darf Vertrag nach Jahren noch widerrufen


BGH: Käufer von 1400 Bäumen in Costa Rica darf Vertrag nach Jahren noch widerrufen
BGH: Käufer von 1400 Bäumen in Costa Rica darf Vertrag nach Jahren noch widerrufen / Foto: Ye Aung Thu - AFP/Archiv

Ein deutscher Käufer von 1400 Teakbäumen in Costa Rica darf die Verträge mit dem Schweizer Verkäufer widerrufen und bekommt sein Geld zurück. Das Widerrufsrecht sei zeitlich nicht befristet, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Der Kläger hatte in den Jahren 2010 und 2013 über das Internet Verträge mit der Firma abgeschlossen und für die Bäume insgesamt etwa 80.000 Euro ausgegeben. (Az. VIII ZR 226/22)

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Ziel war, nach Jahren mit dem Verkauf des Holzes eine Rendite zu erzielen. Die Firma sollte die Bäume auch bewirtschaften und später schlagen und das Holz verkaufen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war festgehalten, dass der Vertrag Schweizer Recht unterstehe. Der Käufer wurde nicht über Widerrufsrechte informiert.

Im Jahr 2020 wollte er die Verträge widerrufen und reichte Klage ein. Bis dahin hatte er etwa 4000 Euro Erlöse erhalten, die er von der von ihm gezahlten Summe abzog. Den Rest des Geldes wollte er zurück. Das Landgericht Köln und in der Berufung das Oberlandesgericht gaben ihm recht, woraufhin sich die Schweizer Firma an den BGH wandte. Auch dieser entschied nun aber zugunsten des Käufers.

Der Widerruf sei wirksam. Die Frist sei noch nicht abgelaufen, da der Kläger über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt worden sei. In dem Fall seien deutsche Gerichte zuständig, weil der Kläger als Verbraucher in Deutschland wohne und die Firma ihre gewerbliche Tätigkeit auf Deutschland ausgerichtet habe, erklärte der achte Zivilsenat. Das deutsche Recht sei anzuwenden.

Eine Ausnahme für bestimmte Finanzdienstleistungen, die verhindern soll, dass der Verbraucher risikolos auf Kosten des Unternehmers spekuliert, sah der BGH hier nicht. Das gelte nur bei im Kern spekulativen Geschäften, was auf den Bäumekauf nicht zutreffe.

Dieser sei vielmehr eine langfristige Investition, erklärte der BGH. Die Entscheidung ist für zahlreiche ähnliche Fälle vor deutschen Gerichten interessant, wie der Vorsitzende Richter Ralph Bünger zu Beginn der Verhandlung sagte.

St.Reid--EWJ

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