English Woman's Journal - Münchner Touristin scheitert mit Klage wegen störender Gänse und Hotel-Wechsel

Münchner Touristin scheitert mit Klage wegen störender Gänse und Hotel-Wechsel


Münchner Touristin scheitert mit Klage wegen störender Gänse und Hotel-Wechsel
Münchner Touristin scheitert mit Klage wegen störender Gänse und Hotel-Wechsel / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Eine Klage auf Rückzahlung von Reisekosten unter anderem wegen störender Gänse im Hotel-Hinterhof ist vom Amtsgericht München zurückgewiesen worden. Das Gericht erklärte am Montag die Forderungen einer Frau, die einen Teil der Kosten für einen einwöchigen Pauschalurlaub auf Sizilien im Mai 2023 zurückverlangte, für zu hoch angesetzt. Grund für die Beschwerde waren neben den störenden Gänsen auch mehrmalige Wechsel des Hotelzimmers.

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Die Klägerin hatte die Reise für sich und eine Mitreisende für 740 Euro gebucht. Bei Ankunft wurden die Frauen wegen Überbuchung laut Gericht zunächst in einem Alternativhotel untergebracht. Einen Tag später kamen sie im ursprünglich gebuchten Hotel unter, allerdings nicht wie erwartet mit Meerblick, sondern mit Blick auf einen Hinterhof mit Gänsen. Erst am dritten Tag bekamen die Touristinnen ein aus ihrer Sicht akzeptables Zimmer zugewiesen.

Obwohl die Beklagte der Klägerin vorgerichtlich 230 Euro erstattete, klagte die Reisende auf eine Zahlung darüber hinaus von 400,86 Euro. Dies wies das Gericht ab. Zwar rechtfertige der zweimalige Umzug und die Belästigung durch die Gänse eine gewisse Minderung des Preises, hieß es vom Gericht. Die vorgerichtliche Zahlung durch die Beklagte übersteige diese Summe aber, so dass der Anspruch erloschen sei. Dass ein Zimmer mit Meerblick gebucht wurde, sei aus den Reiseunterlagen zudem nicht ersichtlich.

Auch einen Anspruch auf Schadensersatz "wegen entgangener Urlaubsfreude" sah das Gericht nicht. So seien nicht die ganze Woche, sondern lediglich die ersten beiden Tage betroffen gewesen. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass es sich um eine relativ günstige Pauschalreise handelte. "Die berechtigten Erwartungen an eine Reise sind auch in Relation zum Reisepreis zu sehen", erklärte das Gericht.

L.Paterson--EWJ

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