English Woman's Journal - Europäischer Gerichtshof setzt Sendehinweisen im Fernsehen Grenzen

Europäischer Gerichtshof setzt Sendehinweisen im Fernsehen Grenzen


Europäischer Gerichtshof setzt Sendehinweisen im Fernsehen Grenzen
Europäischer Gerichtshof setzt Sendehinweisen im Fernsehen Grenzen / Foto: YOSHIKAZU TSUNO - AFP/Archiv

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Sendehinweisen im Fernsehen Grenzen gesetzt. In einem Rechtsstreit aus Italien definierten die europäischen Richterinnen und Richter am Dienstag, wann Werbung für andere Sendungen als Eigenwerbung gilt. Diese Eigenwerbung müsste nicht in die Höchstzeit von 20 Prozent Werbung pro Stunde eingerechnet werden. (Az. C-255/21)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wurde im Fernsehen für Radiosendungen derselben Unternehmensgruppe geworben, dem Medienkonzern Mediaset, welcher der Familie des inzwischen verstorbenen früheren italienischen Regierungschefs Silvio Berlusconi gehört. Die italienischen Behörden stellten bei der zu Mediaset gehörenden Gesellschaft Reti Televisive Italiane (RTI) Verstöße gegen die zeitliche Grenze für Fernsehwerbung fest. Diese beträgt für Privatsender in Italien - wie in Deutschland - 20 Prozent der Sendezeit pro Stunde.

RTI klagte und argumentierte, dass es sich um Eigenwerbung handle, da der beworbene Radiosender R101 ebenfalls zu Mediaset gehört. Die Hinweise seien daher von der Höchstgrenze für Fernsehwerbung pro Stunde ausgenommen. Das italienische Gericht setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob es sich hier tatsächlich um Hinweise auf eigene Sendungen handle.

Das verneinte dieser in seinem Urteil vom Dienstag. Die Zugehörigkeit beider Sender zum selben Unternehmen sei nicht entscheidend, erklärte er. Stattdessen gehe es um die redaktionelle Verantwortung. Radiosendungen seien nicht audiovisuell und unterschieden sich somit von Fernsehsendungen.

Eine Ausnahme ließ der EuGH nur für den Fall zu, dass sich die strittigen Sendungen von der Haupttätigkeit des Radiosenders trennen ließen und der Fernsehsender die redaktionelle Verantwortung trage.

Über die Klage von RTI muss nun das italienische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

N.Macleod--EWJ

Empfohlen

Nadeln und Nägel in Halloween-Süßigkeiten: Bundesweit immer mehr Fälle bekannt

Nach Halloween werden bundesweit immer mehr Fälle von mit spitzen Metallteilen präparierten Süßigkeiten bekannt. In Essen fanden zwei Familien Nadeln in Schokoriegeln und einer Tüte mit Weingummi, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Sonntagabend mitteilte. Diese waren demnach von ihren Kindern am Halloween-Abend an Haustüren eingesammelt worden. Die Familien lebten demnach in unterschiedlichen Stadtteilen, verletzt wurde nach derzeitigem Stand niemand, die Ermittlungen laufen.

Sechs Monate nach tödlicher Amokfahrt: Prozess gegen Mann in Leipzig begonnen

Sechs Monate nach der Amokfahrt mit zwei Toten in Leipzig hat vor dem Landgericht der sächsischen Stadt der Prozess gegen einen 34-jährigen Beschuldigten begonnen. Zum Auftakt wurde am Montag mit der Verlesung der Anklage begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem zweifachen Mord und versuchten Mord in 85 Fällen vor.

Vermummte Jugendliche errichten Barrikade: Zwölf Festnahmen in hessischem Viernheim

Im hessischen Viernheim hat ein Dutzend teils vermummter Minderjähriger am Sonntagabend eine Barrikade gebaut und Einsatzkräfte mit Böllern attackiert. Beamte nahmen drei Kinder und neun Jugendliche vorläufig fest, wie die Polizei in Darmstadt mitteilte. Ein Großaufgebot war daraufhin die ganze Nacht in der Viernheimer Innenstadt im Einsatz, zu weiteren Vorfällen kam es jedoch nicht.

Chervon ernennt Jody Grimsley zum Senior National Account Manager

NAPERVILLE, IL / ACCESS Newswire / 2. November 2026 / Jody Grimsley tritt mit Wirkung zum 2. November 2026 als Senior National Account Manager bei Chervon ein und berichtet an Jeff Campbell, SVP of Industrial Commercial Sales.

Textgröße ändern: