English Woman's Journal - Zwei Jahre und neun Monate Haft für Brandanschlag auf Synagoge in Ulm

Zwei Jahre und neun Monate Haft für Brandanschlag auf Synagoge in Ulm


Zwei Jahre und neun Monate Haft für Brandanschlag auf Synagoge in Ulm
Zwei Jahre und neun Monate Haft für Brandanschlag auf Synagoge in Ulm / Foto: JOHN MACDOUGALL - AFP/Archiv

Wegen eines Brandanschlags auf eine Synagoge in Ulm hat das Landgericht der baden-württembergischen Stadt einen 47-Jährigen am Dienstag zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Richterinnen und Richter sprachen den türkischen Staatsbürger der schweren Brandstiftung und gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig. Sie gingen zugleich von einer "antisemitisch motivierten Tat" aus.

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Laut Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte im Juni 2021 Benzin entlang einer Wand der Synagoge verteilt und dieses entzündet. Das Gebäude geriet jedoch nicht in Brand, ein Polizist konnte die Flammen mit einem Feuerlöscher löschen. An dem Gebäude entstanden Brandflecken, ein Fenster wurde durch Ruß verschmutzt. Der Sachschaden betrug mehrere tausend Euro.

Die Verteidigung plädierte in dem Verfahren auf eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Der nach der Tat zwischenzeitlich in die Türkei ausgereiste Beschuldigte sei freiwillig nach Deutschland zurückgekehrt und habe sich für das Verbrechen entschuldigt, begründete sie den entsprechenden Antrag.

Der Anschlag auf die Synagoge in Ulm hatte seinerzeit auch international für Empörung und Entsetzen gesorgt. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte damals, der Anschlag zeige das "heimtückische Gesicht des Antisemitismus, dem wir klar und deutlich entgegentreten".

Der zuvor in Ulm lebende Beschuldigte floh nach dem Anschlag in die Türkei, in seiner Wohnung stießen Ermittler seinerzeit auf keine weiteren Hinweise einer antisemitische Gesinnung. Im Juli vergangenen Jahres reiste der Mann dann über den Flughafen Stuttgart wieder ein und wurde festgenommen. Das Urteil gegen ihn ist nicht rechtskräftig, es kann noch angefochten werden.

P.Mitchell--EWJ

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