English Woman's Journal - Bund sieht aktuell keinen Anlass für Aussetzung der Schuldenbremse wegen Flut

Bund sieht aktuell keinen Anlass für Aussetzung der Schuldenbremse wegen Flut


Bund sieht aktuell keinen Anlass für Aussetzung der Schuldenbremse wegen Flut
Bund sieht aktuell keinen Anlass für Aussetzung der Schuldenbremse wegen Flut / Foto: Hornung - AFP/Archiv

Die Bundesregierung hat aktuell keine Pläne, wegen der Hochwasserkatastrophe in Norddeutschland die Schuldenbremse für dieses Jahr auszusetzen. Sie behalte sich einen solchen Schritt aber abhängig von der weiteren Entwicklung vor, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin. Wenn "ein Schadensereignis von nationalem Ausmaß mit hohen Schadenssummen" zu bewältigen wäre, "würde der Bund sich auch nicht vor seiner Verantwortung drücken", ergänzte Hebestreit. Dafür gebe es "bestehende Mechanismen".

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Das heiße aber ausdrücklich nicht, dass der Bund aktuell zu einer Aussetzung der Schuldenbremse wegen des Hochwassers bereit wäre, betonte der Sprecher. Zunächst müsse der entstandene Schaden bilanziert werden - ein Ergebnis sei hier aber noch nicht absehbar: "Wenn dann eine so hohe Schadenssumme zusammenkommen sollte - was wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterstellen -, dann kann auch der Bund handeln."

Das Grundgesetz setzt enge Grenzen für die Aussetzung der Schuldenbremse, welche die jährliche Neuverschuldung des Bunds begrenzt. Zulässig ist eine Aussetzung laut Grundgesetz "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen".

Forderungen nach mehr Kompetenzzuteilungen für den Bund beim Katastrophenschutz wies Hebestreit zum jetzigen Zeitpunkt zurück. Aktuell zeige sich, "dass der Katastrophenschutz sehr gut aufgestellt ist in dieser Situation", sagte der Sprecher.

Grundsätzlich sei es so, "dass der Katastrophenschutz Ländersache ist", ergänzte Hebestreit - und Anlass für eine Neuregelung sehe die Regierung bislang nicht. Die Zuständigkeit der Länder habe "viel mit den Gegebenheiten zu tun, mit den Kenntnissen vor Ort", sagte er. "Insofern ist auch die Frage der Ausstattung in einer ersten Linie erstmal Sache der Länder, und der Bund kann - und tut das auch - unterstützen."

Sollte die aktuelle Hochwassersituation aber Anlass geben, doch über eine Neuordnung der Zuständigkeiten nachzudenken, "dann würde man auch das sicherlich miteinander besprechen", sagte Hebestreit. Für eine solche Neuordnung müsste allerdings das Grundgesetz geändert werden.

E.Cunningham--EWJ

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