English Woman's Journal - Bundesgerichtshof: Rückwärtsrangieren mit Anhänger gilt rechtlich als Ziehen

Bundesgerichtshof: Rückwärtsrangieren mit Anhänger gilt rechtlich als Ziehen


Bundesgerichtshof: Rückwärtsrangieren mit Anhänger gilt rechtlich als Ziehen
Bundesgerichtshof: Rückwärtsrangieren mit Anhänger gilt rechtlich als Ziehen / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger beim Rangieren gilt im rechtlichen Sinn als Ziehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Urteil zu einem Verkehrsunfall in Niedersachsen. Danach stritten die Versicherung des Fahrzeugs mit der Versicherung des Anhängers darüber, wer wie viel zahlen musste. (Az. VI ZR 98/23)

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Der Fahrer hatte im Jahr 2021 rückwärtsfahrend beim Rangieren ein anderes Auto beschädigt. Der Haftpflichtversicherer für sein Fahrzeug entschädigte den Besitzer des anderen Autos zunächst mit 930 Euro. Außerdem zog der Versicherer aber vor Gericht und verlangte von der Versicherung des Anhängers, die Hälfte der Kosten zu übernehmen.

Vor dem Amtsgericht Hannover hatte die Versicherung des Fahrzeugs damit Erfolg. Dessen Urteil wurde aber in der Berufung vom Landgericht geändert, das die Klage abwies. Der BGH fand dabei nun keine Rechtsfehler.

Das Landgericht hatte argumentiert, dass durch den Anhänger keine "höhere Gefahr" entstanden sei als durch das Zugfahrzeug allein. Auch das Rückwärtsrangieren sei rechtlich als Ziehen zu bewerten und somit keine Erhöhung der Gefahr. Dem stimmte der BGH zu: Ob der Anhänger bei dem Unfall gezogen oder durch das Rangieren geschoben worden sei, sei nicht relevant.

B.Mclean--EWJ

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