English Woman's Journal - Bundesverwaltungsgericht urteilt in kommender Woche über bayerischen Kreuzerlass

Bundesverwaltungsgericht urteilt in kommender Woche über bayerischen Kreuzerlass


Bundesverwaltungsgericht urteilt in kommender Woche über bayerischen Kreuzerlass
Bundesverwaltungsgericht urteilt in kommender Woche über bayerischen Kreuzerlass / Foto: NORBERTO DUARTE - AFP/Archiv

Er war 2018 eine der ersten Amtshandlungen des damals neuen bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) - nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob sein sogenannter Kreuzerlass bestehen bleibt. Das Gericht verhandelte am Donnerstag in Leipzig über eine Klage des religionskritischen Bunds für Geistesfreiheit (BFG) gegen die Regelung, die ein Kruzifix in allen staatlichen Gebäuden Bayerns vorsieht. Ein Urteil soll in der kommenden Woche fallen. (Az. 10 C 3.22 u.a.)

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In der Geschäftsordnung für die bayerischen Behörden steht seit der Neuregelung, dass als "Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns" im Eingang jedes Dienstgebäudes gut sichtbar ein Kreuz anzubringen sei. Das war von Anfang an umstritten, selbst der Münchner Kardinal Reinhard Marx kritisierte damals das Vorgehen der Landesregierung.

Einer der schärfsten Kritiker war der BFG in München, der durch die verpflichtenden Kreuze das staatliche Neutralitätsgebot verletzt sieht. Zudem werde die christliche Religion gegenüber anderen Weltanschauungen bevorzugt, argumentiert er. Der BFG und 25 Einzelpersonen wandten sich an den bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser wies ihre Klagen im Juni 2022 ab.

Zwar werde das Neutralitätsgebot des Staats nicht gewahrt, denn das Kreuz sei Symbol christlichen Glaubens und nicht nur der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur, erklärte der Verwaltungsgerichtshof zur Begründung. Eine Verletzung von Grundrechten erkannte er aber nicht.

Das Kreuz sei vor allem ein passives Symbol ohne missionierende oder indoktrinierende Wirkung. Außerdem seien die Kruzifixe im Eingangsbereich angebracht - einem Durchgangsbereich, in dem sich Besucher nur kurz aufhielten.

Gegen das Urteil aus München legte der BFG Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, das es nun überprüft. Seine Entscheidung soll am Dienstag verkündet werden.

L.Paterson--EWJ

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