English Woman's Journal - Bundesverfassungsgericht soll über Hauptstadtzulage für Berliner Beamte urteilen

Bundesverfassungsgericht soll über Hauptstadtzulage für Berliner Beamte urteilen


Bundesverfassungsgericht soll über Hauptstadtzulage für Berliner Beamte urteilen
Bundesverfassungsgericht soll über Hauptstadtzulage für Berliner Beamte urteilen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Berliner Verwaltungsgericht hält die sogenannte Hauptstadtzulage für Beamte für verfassungswidrig. Es legte sie deshalb am Montag dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. In Berlin bekommen Beamte bis zur Besoldungsgruppe A13 seit Ende 2020 monatlich eine Zulage von 150 Euro brutto. In A13 sind in der Hauptstadt beispielsweise Lehrkräfte an Grundschulen eingestuft.

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Der Kläger, ein pensionierter Magistratsdirektor in einem Bezirksamt, war zuletzt in die Besoldungsgruppe A15 eingestuft und verdiente damit mehr. Er findet, dass der Ausschluss höherer Besoldungsgruppen von der Zulage gegen das sogenannte Abstandsgebot verstößt. Dem stimmte das Verwaltungsgericht zu.

Die unterschiedliche Besoldung drücke die Wertigkeit aus, die der Gesetzgeber den jeweiligen Ämtern zuschreibe, erklärte es. Der Gesetzgeber dürfe den Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht einebnen oder signifikant verringern. In Berlin sei aber genau das passiert. Bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wird das Verfahren am Verwaltungsgericht ausgesetzt.

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