English Woman's Journal - Privathochschule in Rheinland-Pfalz darf Studienvertrag nach Trinkgelage kündigen

Privathochschule in Rheinland-Pfalz darf Studienvertrag nach Trinkgelage kündigen


Privathochschule in Rheinland-Pfalz darf Studienvertrag nach Trinkgelage kündigen
Privathochschule in Rheinland-Pfalz darf Studienvertrag nach Trinkgelage kündigen / Foto: JOEL SAGET - AFP/Archiv

Eine private Hochschule darf einem Studenten nach einem Alkoholexzess kündigen. Er habe schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Studienvertrag verstoßen, teilte das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz am Dienstag mit. Laut Vertrag müsse er alles unterlassen, was geeignet sei, das Ansehen der Hochschule zu beeinträchtigen. (Az.: 14 O 656/23)

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Der Antragsteller war seit drei Semestern Student an der Hochschule. Im Rahmen einer Einführungswoche fand bei ihm in der Wohnung ein privates Trinkgelage statt, an dem auch Erstsemester teilnahmen. Die Party endete damit, dass ein Erstsemester völlig betrunken im Bad lag und ein weiterer stark alkoholisiert in ein Krankenhaus gebracht werden musste.

Im Vorfeld der Party hatte die Hochschule aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit allen Studierenden mitgeteilt, dass Trinkgelage zum Semesterstart unerwünscht seien und mit einer Kündigung des Studienvertrags bestraft werden könnten.

Die Hochschule kündigte dem Gastgeber des Trinkgelages fristlos und sprach ihm ein Hausverbot aus, weil er die Erstsemester psychisch erheblich unter Druck gesetzt habe, damit sie Alkohol tranken. Gegen diese Kündigung wehrte er sich gerichtlich.

Die Richter sahen die Kündigung aber als rechtmäßig an und wiesen seinen Antrag ab. Der Hochschule sei eine Fortsetzung des Studienvertrags nicht zumutbar, hieß es. Grundsätzlich müsse es zwar nicht zur Kündigung des Studienvertrags führen, wenn sich erwachsene Studierende in einer Privatwohnung betrinken - auch dann nicht, wenn der Abend eskaliert.

In diesem Fall sei der Student von der Hochschule den Erstsemestern als "Pate" zugeteilt gewesen. Damit habe er eine offizielle Position inne gehabt, die das Bild der Hochschule gegenüber neuen Studierenden präge. Zudem hatte die Hochschule aufgrund von Ereignissen aus der Vergangenheit ausdrücklich vor einem Trinkgelage gewarnt.

St.Reid--EWJ

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