English Woman's Journal - EuGH: Behörden dürfen Beschäftigten Kopftuchtragen im Dienst verbieten

EuGH: Behörden dürfen Beschäftigten Kopftuchtragen im Dienst verbieten


EuGH: Behörden dürfen Beschäftigten Kopftuchtragen im Dienst verbieten
EuGH: Behörden dürfen Beschäftigten Kopftuchtragen im Dienst verbieten / Foto: INDRANIL MUKHERJEE - AFP/Archiv

Behörden dürfen ihren Beschäftigten das Tragen eines Kopftuchs oder anderer sichtbarer Zeichen religiöser Überzeugung am Arbeitsplatz einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge verbieten. Eine solche Regel sei nicht diskriminierend, sofern sie der Schaffung eines "vollständig neutralen Verwaltungsumfelds" diene sowie "allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal" angewandt werde, entschied das Gericht am Dienstag in Luxemburg. Bedingung sei zudem, dass sie sich auf das "absolut Notwendige" beschränke. (Az C-148/22)

Textgröße ändern:

Der EuGH entschied in einem Fall aus Belgien. Die Stadt Ans hatte einer muslimischen Mitarbeiterin das Tragen eines Kopftuchs bei ihrer Arbeit im öffentlichen Dienst verboten, wogegen die Frau vor dem Arbeitsgericht in Lüttich wegen Diskriminierung und Verletzung ihrer Religionsfreiheit klagte. Dieses legte den Fall dem EuGH vor, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen.

Die Luxemburger Richterinnen und Richter stellten klar, dass ein solches Verbot innerhalb einer öffentlichen Verwaltung im Sinn der Durchsetzung einer "Politik der strikten Neutralität" für alle Beschäftigten gemäß EU-Recht als "sachlich gerechtfertigt" gelte. Es seien allerdings auch andere Regeln gestattet. EU-Mitgliedsstaaten und ihre untergeordneten staatlichen Einheiten hätten generell einen "Wertungsspielraum" bei der Ausgestaltung der Neutralität im öffentlichen Dienst an den spezifischen Arbeitsplätzen.

So könne eine öffentliche Verwaltung das Verbot des sichtbaren Tragens von Zeichen religiöser Überzeugungen auch auf Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr beschränken oder diese generell für ihre Beschäftigten gestatten, betonte das Gericht. Entscheidend sei aus Sicht des EU-Rechts allerdings, dass das Ziel jeweils "in kohärenter und systematischer Weise" verfolgt werde und sich die getroffenen Maßnahmen "auf das absolut Notwendige" beschränken. Ob diese Anforderungen erfüllt seien, müssten die nationalen Gerichte prüfen.

St.Ch.Russell--EWJ

Empfohlen

Unglück löste riesige Protestbewegung aus: Serbien gedenkt Unglücks von Novi Sad

Am zweiten Jahrestag des Unglücks, das in Serbien landesweite Proteste ausgelöst und vor einer Woche schließlich zur Abwahl der Regierung geführt hat, haben tausende Menschen der Opfer des Einsturzes eines Bahnhofsvordachs gedacht. Vor dem Bahnhof von Novi Sad legten Trauernde am Sonntag Herzen mit den Namen der 16 Todesopfer und Blumen nieder und entzündeten Kerzen. Die Katastrophe vor zwei Jahren hatte eine Protestwelle ausgelöst, aus der die Studentenbewegung hervorging, die vor einer Woche die Parlamentswahl gewann.

Pyrotechnik gegen Busse und Brandsätze: Viel Arbeit für Polizei an Halloween

In der Halloween-Nacht ist es in zahlreichen Städten zu Polizeieinsätzen wegen Vorfällen mit umherziehenden Menschengruppen gekommen. In Kiel zündeten Unbekannte zwei Brandsätze und auf einem Fußweg ausgekipptes Motorenöl an, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Zudem warfen mutmaßlich Jugendliche Steine von einer Brücke auf ein fahrendes Auto. In Berlin wurden laut Polizei unter anderem Linienbusse mit Pyrotechnik beschossen.

Krypto-Börse Binance nimmt nach schwerem Hackerangriff Auszahlungen wieder auf

Die weltgrößte Kryptowährungsplattform Binance hat nach dem massiven Hackerangriff die schrittweise Wiederaufnahme der Auszahlungen angekündigt. Die erste Serie von Auszahlungen sei im Netzwerk eröffnet, teilte das Unternehmen am Sonntag im Onlinedienst X mit. Die US-Bundespolizei FBI machte Nordkorea für den Hackerangriff verantwortlich, bei dem nach Angaben von Binance Werte in Höhe von 6,3 Milliarden Dollar (5,6 Milliarden Euro) geraubt wurden.

Mindestens ein Toter bei heftigen Regenfällen auf Galápagosinseln

Auf den Galápagosinseln ist mindestens ein Mensch bei starken Regenfällen ums Leben gekommen. Der Tod eines Bewohners sei bestätigt, und zwei weitere würden vermisst, erklärten die Behörden auf der zu Ecuador gehörenden Inselgruppe am Samstag (Ortszeit). 2000 Familien auf der Insel Santa Cruz seien von den Fluten betroffen. Die Regenfälle hatten am Freitagnachmittag eingesetzt.

Textgröße ändern: