English Woman's Journal - Urteil: Von Firma ausgestellte Presseausweise müssen nicht gleichgestellt werden

Urteil: Von Firma ausgestellte Presseausweise müssen nicht gleichgestellt werden


Urteil: Von Firma ausgestellte Presseausweise müssen nicht gleichgestellt werden
Urteil: Von Firma ausgestellte Presseausweise müssen nicht gleichgestellt werden / Foto: PHILIPPE DESMAZES - AFP/Archiv

Presseausweise, die von einem Dienstleister für Journalisten ausgestellt werden, müssen den bundeseinheitlichen Presseausweisen nicht gleichgestellt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab am Donnerstag dem Land Nordrhein-Westfalen Recht, das Presseausweise der Deutschen Fachjournalisten-Verband AG etwa für den Zugang zu Behörden nicht als gleichwertig anerkannt hatte. Die Aktiengesellschaft darf keine bundeseinheitlichen Presseausweise ausstellen.

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Die dafür zuständige Ständige Kommission verweigerte ihr diese Anerkennung, weil die meisten Kunden nur nebenberuflich als Journalisten arbeiteten. Zwischen der Innenministerkonferenz und dem Deutschen Presserat wurde vereinbart, dass die Kommission prüft, welche Verbände die Voraussetzungen für die Ausgabe des bundeseinheitlichen Presseausweises mitbringen. Eine Klage wegen der verweigerten Anerkennung liegt noch beim Berliner Verwaltungsgericht, wie das Bundesverwaltungsgericht mitteilte.

Dass Nordrhein-Westfalen die Ausweise nicht als gleichgestellt anerkenne, verletzte den Verband nicht in seinen Grundrechten, hieß es weiter. Für das Funktionieren einer freien Presse sei es nicht notwendig, dass diese Ausweise genauso anerkannt würden wie der bundeseinheitliche Presseausweis. Dieser könne den Zugang zu Behörden erleichtern, sei aber nicht Voraussetzung.

Ch.Thomson--EWJ

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