English Woman's Journal - Bundesregierung muss nach Haushaltsurteil immer mehr Ausgabenbereiche sperren

Bundesregierung muss nach Haushaltsurteil immer mehr Ausgabenbereiche sperren


Bundesregierung muss nach Haushaltsurteil immer mehr Ausgabenbereiche sperren

Eine Woche nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts muss die Bundesregierung immer weitere Teile ihrer Budgets auf Eis legen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) belegte am Montagabend weite Teile des Haushalts 2023 und am Dienstag auch den Krisenfonds WSF mit einer Ausgabensperre. Unklar blieb unterdessen, ob der Haushalt für das kommende Jahr wie geplant verabschiedet werden kann. Die Union forderte eine Verschiebung der Entscheidung.

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Nach dem Urteil der Verfassungsrichter vom vergangenen Mittwoch hatte Lindner zunächst nur eine Ausgabensperre für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt. Damit fehlten der Ampel-Koalition bereits 60 Milliarden Euro für Projekte zur Energiewende in den kommenden Jahren, die unter anderem in die Ansiedlung von Zukunftsindustrien vor allem in Ostdeutschland fließen sollten.

Am Montagabend hieß es dann aus dem Bundesfinanzministerium, es würden für 2023 auch für andere Haushaltsbereiche sogenannte Verpflichtungsermächtigungen gestoppt, die Ausgaben für die kommenden Jahre festlegen. Bestehende Verbindlichkeiten würden aber eingehalten.

Am Dienstag wurde dann der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) Opfer der Karlsruher Entscheidung. Kreditermächtigungen aus dem wegen der Energiekrise eingerichteten Fonds könnten "im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden", heißt es nach AFP-Informationen in einem Schreiben von Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer an die anderen Ministerien. Für noch nötige WSF-Ausgaben sei damit eine "Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen" nötig.

Die Bundesregierung hatte den WSF 2022 zur Abfederung der Energiekrise in der Folge des Ukraine-Kriegs mit 200 Milliarden Euro ausgestattet. Aus dem Fonds wurden seitdem die Strom- und Gaspreisbremsen für Verbraucherinnen und Verbraucher finanziert sowie Stützungsmaßnahmen für Firmen und wichtige Gasimporteure. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach damals von einem "Doppel-Wumms".

Für die Finanzierung des noch bis Mitte 2024 laufenden WSF nutzte die Bundesregierung ein ähnliches Verfahren wie beim Klimafonds KTF, das vom Verfassungsgericht für unzulässig erklärt worden war. Dabei wurden Kreditermächtigungen in einem Jahr für Auszahlungen in den Folgejahren aufgenommen. Durch dieses Vorgehen konnte Lindner ab 2023 formal wieder die Schuldenbremse einhalten.

Mit der Sperrung auch des WSF sei die Auszahlung der Energiepreisbremsen in diesem Jahr aber "nicht betroffen", hieß es aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Diese sollten noch bis Ende März laufen.

Laut "Handelsblatt" dürfte der WSF aber vor dem Aus stehen. Die Bundesregierung wolle ihn zum Jahresende schließen, berichtete die Zeitung aus Regierungskreisen. Damit fielen im kommenden Jahr 20 Milliarden Euro an Ausgaben weg. Sollen die Energiepreisbremsen bleiben, müssten sie aus anderen Quellen finanziert werden.

Die Union forderte als Konsequenz aus dem Urteil erneut eine Verschiebung der Beschlüsse zum Etat 2024. Nach der Planung der Ampel-Koalition soll die Beratung darüber an diesem Donnerstag im Haushaltsausschuss abgeschlossen und der Etat dann am 1. Dezember vom Bundestag beschlossen werden.

Die Bundesregierung müsse zunächst Klarheit darüber schaffen, wie sie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestrichene Mittel ersetzen wolle, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mathias Middelberg. Alles andere wäre "grob fahrlässig" und könne erneut zu einem verfassungswidrigen Haushalt führen.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich stellte vor diesem Hintergrund grundsätzlich die Schuldenbremse in Frage. "Wir werden aus meiner Sicht nicht darum herumkommen, für 2024 die Ausnahmeregel zu ziehen - womöglich auch länger", sagte er dem "stern". Die Koalition solle rasch das Bestehen einer Notlage "mit der Kanzlermehrheit" im Bundestag feststellen.

Auch die Grünen unterstützen eine Aussetzung oder Lockerung der Schuldenbremse. Die FDP lehnt dies allerdings bisher ebenso wie die CDU/CSU-Opposition ab. Forderungen aus Union und FDP nach Kürzungen im Sozialbereich erteilten umgekehrt SPD und Grüne eine Absage.

M.Stevenson--EWJ

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