English Woman's Journal - Prozess um Morde von Todesschwadron: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Prozess um Morde von Todesschwadron: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft


Prozess um Morde von Todesschwadron: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Prozess um Morde von Todesschwadron: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft / Foto: Ronny Hartmann - POOL/AFP/Archiv

In einem Prozess um Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen einen mutmaßlichen ehemaligen Angehörigen einer Todesschwadron aus Gambia hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Celle eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Sie plädierte nach Angaben eines Sprechers des Gerichts in der niedersächsischen Stadt dabei auf eine Verurteilung wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit sowie Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen.

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In dem seit inzwischen mehr als eineinhalb Jahren laufenden Strafverfahren muss sich ein mutmaßliches ehemaliges Mitglied einer für illegale Tötungen eingesetzten Einheit des gambischen Militärs verantworten. Der zu Beginn des Prozesses im April vergangenen Jahres 46-jährige Beschuldigte Bai L. soll laut Anklage als Fahrer einer Todesschwadron zwischen 2003 und 2006 an drei Mordanschlägen beteiligt gewesen sein. Bei einer dieser Taten starb ein Korrespondent der Nachrichtenagentur AFP. Ein Rechtsanwalt wurde verletzt.

Das westafrikanische Gambia wurde bis 2017 von Machthaber Yahya Jammeh regiert, in dessen 22-jähriger Herrschaftszeit kam es zu schwersten Menschenrechtsverletzungen. Laut Bundesanwaltschaft unterhielt Jammeh auch die als "Patrol Team" oder "Junglers" bezeichnete Todesschwadron, die sich aus Militärangehörigen zusammensetzte und zu der auch L. gehört haben soll.

Der Beschuldigte kam 2012 als Flüchtling nach Deutschland und wurde im März 2021 in Hannover festgenommen. Nach Gerichtsangaben handelt es sich bei dem Celler Verfahren um den weltweit ersten Prozess gegen mutmaßliche frühere Mitglieder von ehemaligen Sondereinheiten gambischer Streitkräfte, der im Ausland verhandelt wird.

Grundlage ist das sogenannte Weltrechtsprinzip. Bestimmte Straftaten, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, werden in Deutschland auf dessen Basis auch dann verfolgt, wenn weder Deutsche beteiligt waren noch sonstige Verbindungen zur Bundesrepublik bestanden.

Ein Urteil in dem Staatsschutzverfahren könnte nach vorläufigen Planungen Anfang Dezember verkündet werden. An den nächsten Verhandlungstagen sind aber zunächst die Plädoyers der Nebenklage, die unter anderem den Sohn des ermordeten AFP-Korrespondenten vertritt, sowie der Verteidigung geplant.

K.McMillan--EWJ

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