English Woman's Journal - Bundesverwaltungsgericht urteilt über Erwerb von Medikament für Suizid

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Erwerb von Medikament für Suizid


Bundesverwaltungsgericht urteilt über Erwerb von Medikament für Suizid
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Erwerb von Medikament für Suizid / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Dienstag (10.00 Uhr) in Leipzig darüber, ob zwei Männer das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital kaufen dürfen, um damit Suizid zu begehen. Die Anträge dafür stellten die beiden damals schwer kranken Kläger 2017, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte lehnte sie aber ab. Gegen diese Ablehnung gerichtete Klagen vor Gerichten in Nordrhein-Westfalen hatten keinen Erfolg, woraufhin die Kläger vor das Bundesverwaltungsgericht zogen. (Az. 3 C 8.22)

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Das Thema ist seit Langem in der Diskussion. Anfang 2020 erkannte das Bundesverfassungsgericht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben an. Schon 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Medikament zum schmerzlosen Suizid in extremen Ausnahmefällen erworben werden darf. Politisch ist dies aber bislang nicht geklärt, eine Neuregelung scheiterte im Sommer. Die nordrhein-westfälischen Gerichte verwiesen in ihren Entscheidungen auf das Betäubungsmittelgesetz und darauf, dass die Kläger sich an einen zur Sterbehilfe bereiten Arzt oder eine entsprechende Hilfsorganisation wenden könnten.

B.Jamieson--EWJ

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