English Woman's Journal - "Trump zu klein": Markenrechtsstreit um Ex-Präsidenten vor Supreme Court

"Trump zu klein": Markenrechtsstreit um Ex-Präsidenten vor Supreme Court


"Trump zu klein": Markenrechtsstreit um Ex-Präsidenten vor Supreme Court
"Trump zu klein": Markenrechtsstreit um Ex-Präsidenten vor Supreme Court / Foto: Joseph Prezioso - AFP/Archiv

Ein Markenrechtsstreit um den Slogan "Trump zu klein" hat den Obersten Gerichtshof der USA beschäftigt. Der Supreme Court in Washington befasste sich am Mittwoch mit dem Antrag eines Anwalts, den Slogan mit der klaren Anspielung auf das Geschlechtsteil von Ex-US-Präsident Donald Trump schützen zu lassen.

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Der kalifornische Anwalt Steve Elster war 2018 vor dem US-Patent- und Markenamt mit einem entsprechenden Antrag gescheitert. Er wollte den Satz markenrechtlich schützen lassen und auf T-Shirts drucken. Die Behörde erklärte aber, Elster könne den Slogan nicht schützen lassen, weil er nicht über eine schriftliche Zustimmung des damaligen Präsidenten Trump verfüge, dessen Namen zu verwenden. Ein Bundesgericht urteilte in der Folge aber, diese Entscheidung verstoße gegen die Meinungsfreiheit.

Der Fall landete schließlich vor dem Supreme Court. Dort argumentierte ein Anwalt der Regierung, selbst wenn Elster "Trump zu klein" nicht markenrechtlich schützen lassen könne, könne er T-Shirts mit dem Slogan verkaufen. Elster könne aber keine Exklusivrechte auf den Namen einer anderen Person für sich in Anspruch nehmen.

Der Slogan ist eine Anspielung auf einen berühmt gewordenen Schlagabtausch bei den Präsidentschaftsvorwahlen 2016. Der republikanische Senator Marco Rubio sagte damals bei einer Wahlkampfveranstaltung, Trump habe "kleine Hände". "Und ihr wisst, was man über Männer mit kleinen Händen sagt."

Trump entgegnete daraufhin bei einer Vorwahldebatte: "Seht euch diese Hände an, sind das kleine Hände? Und er hat über meine Hände gesagt: 'Wenn sie klein sind, dann muss auch etwas anderes klein sein.' Ich garantiere Ihnen, da gibt es kein Problem."

Bei dem Markenrechtsverfahren vor dem Supreme Court argumentiert der Anwalt von Kläger Elster, der Slogan "Trump zu klein" sei zwar zweideutig. Elster wolle mit dem "politischen Kommentar" aber insbesondere zum Ausdruck bringen, dass Trumps "Herangehensweise an das Regieren als Präsident der USA" klein gewesen sei.

L.Scott--EWJ

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