English Woman's Journal - Lebenslange Haft für 54-Jähriger wegen Mordes an Studentin in Niedersachsen

Lebenslange Haft für 54-Jähriger wegen Mordes an Studentin in Niedersachsen


Lebenslange Haft für 54-Jähriger wegen Mordes an Studentin in Niedersachsen
Lebenslange Haft für 54-Jähriger wegen Mordes an Studentin in Niedersachsen

Rund sechseinhalb Jahre nach einem tödlichen Gewaltverbrechen an einer 23-jährigen Studentin im niedersächsischen Rehburg-Loccum hat das Landgericht Osnabrück einen 54-jährigen Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter befanden den Mann des Mordes für schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Sie verfügten außerdem eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor zwei vorangegangene Urteile gegen den Angeklagten aufgehoben.

Textgröße ändern:

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann die junge Frau im September 2015 während eines Freigangs aus dem Maßregelvollzug in einem Waldstück am Kloster Loccum getötet. Maßregelvollzug ist eine besondere Form der Freiheitsstrafe für psychisch kranke oder drogenabhängige Täter.

Eine Vielzahl von Indizien habe in der Gesamtschau für eine Verurteilung ausgereicht, erläuterte der Vorsitzende Richter in seiner zweistündigen Urteilsbegründung. Dazu hätten ein am Tatort gefundenes Kaugummipapier mit einer Blutspur des Angeklagten und eine DNA-Spur des Manns unter den Fingernägeln der jungen Frau gehört.

Zudem seien die zahlreichen Vorstrafen des 54-Jährigen berücksichtigt worden. Die Richter kamen mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft in voller Höhe nach. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert.

Der Mann hatte wegen der Tat bereits zweimal vor Gericht gestanden. 2017 verurteilte ihn das zunächst zuständige Landgericht Verden wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung. Dieses Urteil hob der BGH in einem von der Nebenklage angestrengten Revisionsverfahren auf und verwies den Fall zu neuerlichen Verhandlung zurück an das Landgericht Verden.

In einem zweiten Prozess sprachen die Richter den Beschuldigten 2019 dann frei. Das Urteil erging aus "tatsächlichen Gründen", worunter Juristen etwa fehlende Beweise verstehen. Gegen dieses Urteil legten Staatsanwaltschaft und ebenfalls die Nebenklage Revision ein, welcher der BGH stattgab. Aufgrund entsprechender Regelungen in der Strafprozessordnung wurde der Fall für den dritten Prozess an das Landgericht Osnabrück überwiesen.

D.Findlay--EWJ

Empfohlen

30 Jahre nach Mord an Tupac Shakur: Prozess in Las Vegas begonnen

Drei Jahrzehnte nach dem Mord an dem legendären US-Rapper Tupac Shakur hat in Las Vegas mit der Auswahl der Geschworenen der Prozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher begonnen. Angeklagt ist der frühere Gang-Anführer Duane "Keffe D" Davis, der die Tötung im Jahr 1996 in Auftrag gegeben haben soll. Beobachter erwarten aber nicht, dass in dem Verfahren geklärt werden kann, wer die tödlichen Schüsse auf Shakur abgab.

Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien

Bei einem verheerenden Erdbeben in Kolumbien sind mindestens 111 Menschen ums Leben gekommen. Mindestens 87 weitere Menschen wurden am Montag bei dem Beben der Stärke 7,4 verletzt, wie der neue Präsident Abelardo de la Espriella sagte. Der Staatschef sprach von tausenden beschädigten oder zerstörten Häusern und rief den Katastrophenfall aus. Besonders hart getroffen wurde die auch bei Touristen beliebte Kaffee-Anbauregion im Westen des Landes.

Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien - Katastrophenfall ausgerufen

Nach dem schweren Erdbeben in Kolumbien ist die Zahl der Todesopfer auf mindestens 111 gestiegen. 87 weitere Menschen seien verletzt worden, sagte Kolumbiens neuer Präsident Abelardo de la Espriella am Montag. Der Staatschef, der erst am Freitag sein Amt angetreten hatte, rief den Katastrophenfall aus. Tausende Häuser seien zerstört oder beschädigt worden, sagte er.

Russische Oppositionspartei Jabloko von Parlamentswahl ausgeschlossen

Russlands Oberster Gerichtshof hat die einzige offen kriegskritische Oppositionspartei des Landes, Jabloko, von der Parlamentswahl im September ausgeschlossen. Einem entsprechenden Antrag werde stattgegeben, erklärte der zuständige Richter am Montag. Jabloko-Parteichef Nikolaj Rybakow kündigte an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

Textgröße ändern: