English Woman's Journal - Niederlage in Prozess um Rente nach Mord von Todespfleger Niels Högel

Niederlage in Prozess um Rente nach Mord von Todespfleger Niels Högel


Niederlage in Prozess um Rente nach Mord von Todespfleger Niels Högel
Niederlage in Prozess um Rente nach Mord von Todespfleger Niels Högel / Foto: Mohssen Assanimoghaddam - POOL/AFP/Archiv

In einem Zivilprozess um eine längere rückwirkende Zahlung einer Hinterbliebenenrente ist die Tochter eines Opfers des wegen dutzendfachen Mordes verurteilten ehemaligen Krankenpflegers Niels Högel vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen gescheitert. Das Gericht in Celle bestätigte nach eigenen Angaben vom Montag die Rechtsauffassung der zuständigen Berufsgenossenschaft, wonach der Frau eine Hinterbliebenenrente erst ab dem Jahr 2010 zusteht. Der Mord an ihrem Vater war demnach bereits 2003 begangen worden. (Az.L 14 U 117/22)

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Nach Überzeugung der Richter wandte die Berufsgenossenschaft die Regeln, die für entsprechende Forderungen eine vierjährige Verjährungsfrist vorsehen, korrekt an. Sie erfuhr erst 2014 durch Medienberichte und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von dem Fall und wurde unmittelbar danach aktiv. Der Berufsgenossenschaft seien keine Versäumnisse gegen Ermittlungspflichten nachzuweisen, die Ansprüche für die Zeit vor 2010 seien daher verjährt.

Die Klägerin hatte nach Gerichtsangaben in dem Verfahren argumentiert, dass es nicht zu Lasten Einzelner gehen dürfe, wenn "Schadensgroßereignisse" erst mit zeitlicher Verzögerung aufgeklärt würden. Das LSG stellte jedoch klar, dass die Berufsgenossenschaft fehlerfrei entschieden habe. Die Verjährung sei erst ab 2014 gehemmt gewesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht eine Revision zum Bundessozialgericht allerdings zu.

Högel hatte zwischen 2000 und 2005 auf Intensivstationen von Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst zahlreiche Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie wiederzubeleben. Viele starben dabei. Er wurde in mehreren Prozessen zwischen 2006 und 2019 wegen des Tods von insgesamt 91 Patienten verurteilt und verbüßt eine lebenslange Haft wegen Mordes. Das Ausmaß der Mordserie wurde trotz früherer Verdachtsmomenten mit jahrelanger Verspätung bekannt.

So kamen systematische Ermittlungen erst in Gang, nachdem Högel während eines Prozesses 2015 gegenüber einem Gutachter überraschend mehr als 30 Taten eingeräumt hatte. Es folgten Exhumierungen und weitere Untersuchungen, die ab 2018 in einen Mammutprozess mündeten. In diesem Verfahren wurde Högel wegen weiterer 85 Morde verurteilt, in 15 angeklagten Fällen wurde er aber freigesprochen.

T.Wright--EWJ

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