English Woman's Journal - Ermittler: Weisungsverstöße des Verdächtigen von Edenkoben begründeten keine Eile

Ermittler: Weisungsverstöße des Verdächtigen von Edenkoben begründeten keine Eile


Ermittler: Weisungsverstöße des Verdächtigen von Edenkoben begründeten keine Eile
Ermittler: Weisungsverstöße des Verdächtigen von Edenkoben begründeten keine Eile / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Die Verstöße gegen die Weisungen der Führungsaufsicht des mutmaßlichen Täters im Fall der entführten und sexuell missbrauchten Zehnjährigen im rheinland-pfälzischen Edenkoben haben nach Ansicht der Ermittler in den Tagen vor der Tat keine Eile begründet. Dem Mann seien zwar strafbare Handlungen seit seiner Haftentlassung nachgewiesen worden, Kinder seien aber nicht involviert gewesen, sagten die Ermittler am Donnerstag in Ludwigshafen.

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Seit der 61-Jährige im Juli aus der Haft entlassen worden sei, seien ihn drei Verstöße nachgewiesen worden. So habe er das angeordnete Tragen der Fußfessel abgelehnt und sich entgegen der Weisungen ein Handy besorgt. Über eine Beschwerde der Verteidigerin über das angeordnete Anlegen der Fußfessel habe das zuständige Oberlandesgericht noch nicht entschieden.

Der dritte Verstoß sei ein Aufenthalt nahe einem Spielplatz gewesen. Dabei habe er aber nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden keinen Kontakt zu Kindern aufgenommen. Wegen der Verstöße habe die Staatsanwaltschaft Frankenthal am Freitag Anklage gegen den Mann erhoben. Eine konkrete Gefahr für Kinder habe es aber nicht gegeben. Den Ermittlern seien neun weitere Hinweise auf Verstöße gegen die Auflagen bekannt geworden. Demnach soll der Mann Kontakt zu Kindern aufgenommen haben. Diese Vorwürfe hätten aber nicht belegt werden können.

Am Montag soll der 61-Jährige das zehnjährige Mädchen auf dem Weg zur Schule in Edenkoben entführt und sexuell missbraucht haben. Ihm wird vorgeworfen, das Kind in sein Auto gezerrt und es dann missbraucht zu haben. Bei einer späteren Verfolgungsjagd mit der Polizei soll er mindestens drei Unfälle verursacht haben. Er kam noch am Montag in Untersuchungshaft. Dieses Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft Landau geführt. In dem Fall seien bereits mehr als 30 Zeugen vernommen worden, hieß es.

Der 61-Jährige ist bereits mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft. Sein Gefahrenpotenzial habe die Polizei nicht unterschätzt, sagte der Vizepräsident der Polizei Ludwigshafen, Andreas Sarter. "Uns war bekannt, mit welchem Menschen wir es zu tun haben", fügte er hinzu.

Nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Hubert Ströber von der Staatsanwaltschaft Frankenthal hätte die Tat verhindert werden können, wenn das Gericht bei seiner letzten Verurteilung 2020 wegen Körperverletzung und Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht auch eine Sicherungsverwahrung verhängt hätte. "Eine Sicherungsverwahrung hätte dazu geführt, dass der Beschuldigte immer noch in Gewahrsam wäre und die Tat nicht begangen hätte", sagte er. Das Gericht habe die Voraussetzungen dafür aber nicht als erfüllt angesehen.

Bereits am Mittwoch hatten die Ermittler ihr Vorgehen in dem Fall verteidigt. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben seien die Möglichkeiten ausgeschöpft worden, teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal mit. Am Freitag wird sich eine gemeinsame Sitzung des Innen- und des Rechtsausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag mit dem Fall befassen.

K.McMillan--EWJ

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