English Woman's Journal - Verfahren gegen Hebamme nach Tod von Mutter bei Hausgeburt eingestellt

Verfahren gegen Hebamme nach Tod von Mutter bei Hausgeburt eingestellt


Verfahren gegen Hebamme nach Tod von Mutter bei Hausgeburt eingestellt
Verfahren gegen Hebamme nach Tod von Mutter bei Hausgeburt eingestellt / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Ein Verfahren gegen eine Hebamme, die eine Hausgeburt betreute, bei der die Mutter starb, ist vor dem Landgericht Bochum gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Die 60-Jährige habe sich in dem Verfahren einsichtig gezeigt und Fehler eingeräumt, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag. Vor Gericht hatte die Hebamme wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung gestanden.

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Demnach räumte die Angeklagte ein, dass eine Hausgeburt bei der als Risikopatientin eingestuften Frau nicht angezeigt gewesen sei. In dem Verfahren entschuldigte sich die Frau laut der Sprecherin bei dem Witwer. Berücksichtigt habe das Gericht, dass die Patientin selbst gegen ärztlichen Rat eine Hausgeburt unbedingt gewollt habe.

Das Verfahren werde endgültig eingestellt, wenn die Hebamme 12.000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund in Bochum zahle. Die Entscheidung fiel bereits am späten Freitag.

Die Hebamme hatte laut Anklage die Hausgeburt der später gestorbenen Frau in Bochum im September 2020 begleitet. Am folgenden Morgen war die Geburt abgeschlossen, die Mutter erlitt jedoch starke Blutungen. Eine Notoperation konnte die Frau nicht mehr retten, sie starb am Tag darauf.

A.Wallace--EWJ

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