English Woman's Journal - Achteinhalb Jahre Haft für IS-Rückkehrerin in niedersächsischem Celle

Achteinhalb Jahre Haft für IS-Rückkehrerin in niedersächsischem Celle


Achteinhalb Jahre Haft für IS-Rückkehrerin in niedersächsischem Celle
Achteinhalb Jahre Haft für IS-Rückkehrerin in niedersächsischem Celle / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle hat eine IS-Rückkehrerin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 34-Jährige aus dem Raum Salzgitter wurde wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation in zwei Fällen und Kriegsverbrechen gegen das Eigentum schuldig gesprochen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau sich mit ihrem Mann 2015 in Syrien der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat angeschlossen hatte. Sie wurde dort militärisch ausgebildet und war in Planungen für einen Anschlag in Deutschland eingebunden, zu dem es aber nicht kam. Laut Urteil schloss sie sich einem IS-Frauenbataillon an, übersetzte Propagandaschriften und erklärte sich zu Selbstmordanschlägen bereit.

Sie wurde in der Herstellung von Sprengstoff geschult und stellte Sprengstoffgürtel her. Während ihrer Zeit beim IS wohnte sie mit ihrem Mann zwischenzeitlich in einer Wohnung im irakischen Mossul, deren Bewohner zuvor vertrieben worden waren.

Zur Vorbereitung des Anschlags auf ein Musikfestival im niedersächsischen Hildesheim warb sie 2016 zwei Islamistinnen in Deutschland an, bei denen eingeschleuste Attentäter des IS zu Tarnzwecken nach fingierten Hochzeiten als Ehemänner hätten leben sollen. Die Männer reisten seinerzeit aber nicht aus Syrien nach Deutschland aus, weil die Grenze unpassierbar geworden war.

Die Frau räumte die Vorwürfe in einer von ihrer Verteidigung verlesenen Erklärung die Vorwürfe im Wesentlichen ein. Sie bestritt allerdings, näher in die Planung des Anschlags eingebunden gewesen zu sein und Einzelheiten darüber gewusst zu haben.

Die 34-Jährige wurde im Herbst 2017 von kurdischen Kräften in Gewahrsam genommen und hielt sich bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland 2022 in einem kurdischen Gefangenenlager auf. Sie wurde bei ihrer Einreise im Oktober 2022 festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung des Generalbundesanwalts. Dieser hatte neun Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger plädierten auf eine Strafe von nicht mehr als drei bis vier Jahren.

L.Paterson--EWJ

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