English Woman's Journal - Prozessauftakt in Fall von getöteter Fünfjähriger in Berliner Park

Prozessauftakt in Fall von getöteter Fünfjähriger in Berliner Park


Prozessauftakt in Fall von getöteter Fünfjähriger in Berliner Park
Prozessauftakt in Fall von getöteter Fünfjähriger in Berliner Park / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Vor dem Berliner Landgericht hat der Prozess gegen einen 20-Jährigen begonnen, der ein fünf Jahre altes Mädchen in einem Park erstochen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft Gökdeniz A. in ihrer am Dienstag verlesenen Anklageschrift Totschlag vor. Er soll das Kind am Nachmittag des 21. Februars in einem Gebüsch des Bürgerparks Pankow getötet haben - mit sieben Messerstichen in Brust und Bauch.

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Weitere Details zu der Tat beinhaltete die Anklage nicht, das Motiv ist ebenfalls weiterhin unklar. A. wolle sich nicht zu den Vorwürfen gegen ihn äußern, gab sein Verteidiger am Dienstag bekannt.

Bei Anklageerhebung im Juni hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass der 20-Jährige am Tattag als Babysitter auf das Mädchen und dessen drei Geschwister aufgepasst habe. Dazu habe er sich mit den Kindern zunächst in einem anderen Park im Bezirk Pankow aufgehalten.

Als die Fünfjährige zur Toilette musste, sei er mit ihr in Richtung Bürgerpark statt in die nahe Wohnung der Familie gegangen. A. soll sie zunächst aus den Augen verloren haben. Als er das Mädchen wiederfand, habe er es erstochen.

Laut den Ermittlern war der Angeklagte ein Bekannter der Mutter der Kinder und hatte zuvor schon mehrmals auf die Kinder aufgepasst. Die Fünfjährige wurde nach ihrem Verschwinden zunächst als vermisst gemeldet, eine Passantin fand sie am späten Nachmittag leblos und mit Verletzungen in einem Gebüsch. Rettungskräfte versuchten noch sie zu reanimieren, aber erfolglos. Der Angeklagte wurde noch am Tattag am Rand des Parks festgenommen.

A. ist ebenfalls wegen anderer Delikte wie Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung angeklagt. So sei er im Dezember 2021 ohne Führerschein mit dem Auto seiner Mutter gefahren, habe zwei Unfälle verursacht und sei jeweils weitergefahren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem vor, sich im Oktober 2021 mit seinem strafunmündigen Bruder in der S-Bahn gegenseitig auf den Schoß von Fahrgästen geschubst zu haben. In einem Fall hätten sie sich dabei vor einer Frau entblößt. Für die Verhandlung vor einer Großen Jugendkammer wurden 15 weitere Termine bis November angesetzt.

N.M.Shaw--EWJ

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