English Woman's Journal - Brandenburger Familie wendet sich gegen drohenden Zwangsabriss an Bundesgerichtshof

Brandenburger Familie wendet sich gegen drohenden Zwangsabriss an Bundesgerichtshof


Brandenburger Familie wendet sich gegen drohenden Zwangsabriss an Bundesgerichtshof
Brandenburger Familie wendet sich gegen drohenden Zwangsabriss an Bundesgerichtshof / Foto: Ina FASSBENDER - AFP

Sie soll wegen eines Fehlers bei einer Zwangsversteigerung ihr Haus räumen - jetzt hat sich eine Familie aus Brandenburg deshalb an den Bundesgerichtshof (BGH) gewandt. Wie ein Sprecher in Karlsruhe am Dienstag bestätigte, reichte die Familie eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde ein. Damit will sie erreichen, dass der BGH doch noch ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg an der Havel prüft.

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Das Oberlandesgericht hatte vor einem Monat entschieden, dass die Familie aus Rangsdorf das Haus abreißen lassen und das Grundstück räumen muss. Innerhalb eines Jahres müsse sie wegziehen. Grund dafür ist eine Klage des früheren Eigentümers des Hauses, dem das Grundstück nach dem Urteil weiterhin gehört.

Er hatte das tausend Quadratmeter große Grundstück im Jahr 1993 geerbt. Wegen Schulden sollte es 2010 beim Amtsgericht Luckenwalde versteigert werden. Der Erbe wurde aber dem Gericht zufolge nicht ordnungsgemäß über die drohende Zwangsversteigerung informiert.

Eine Frau ersteigerte das Grundstück damals und baute mit ihrem Mann dort ein Haus. 2012 zog die vierköpfige Familie ein. Im folgenden Jahr legte der Kläger Beschwerde ein, 2014 hob das Landgericht Potsdam den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auf. Diese Entscheidung sei rechtskräftig, entschied das Oberlandesgericht Ende Juni.

Die Revision zum BGH ließ es nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung geht die Familie nun vor dem BGH vor. Am Donnerstag ging ihre Beschwerde in Karlsruhe ein, wie der Sprecher nun mitteilte. Zuerst hatte die "Märkische Allgemeine" darüber berichtet.

P.Munro--EWJ

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