English Woman's Journal - Schuldspruch für Mutter nach Tötung von Baby in Bayern muss neu verhandelt werden

Schuldspruch für Mutter nach Tötung von Baby in Bayern muss neu verhandelt werden


Schuldspruch für Mutter nach Tötung von Baby in Bayern muss neu verhandelt werden
Schuldspruch für Mutter nach Tötung von Baby in Bayern muss neu verhandelt werden / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Über den Schuldspruch für eine Mutter, die in einer Asylbewerberunterkunft in Bayern ihr Baby tötete, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Schweinfurt gegen die Frau teilweise auf, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte die zur Tatzeit 27-Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. (Az. 6 StR 231/23)

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Es sah als erwiesen an, dass die Frau das drei Monate alte Kind im August 2022 mit mehreren Messerstichen getötet hatte, und stellte das Mordmerkmal der Heimtücke fest. Sie habe die vorübergehende Abwesenheit ihres Ehemanns zur Begehung der Tat ausgenutzt. Der Mann befand sich einige hundert Meter entfernt von der Unterkunft. Er sei als sogenannter schutzbereiter Dritter anzusehen, der das Kind beschützt hätte, und habe nicht mit einem Angriff gerechnet.

Der BGH sah das Mordmerkmal der Heimtücke jedoch nicht als belegt an. Ein schutzbereiter Dritter müsse nämlich im Einzelfall überhaupt die Möglichkeit haben, das Kind zu beschützen. Bei einer solchen Entfernung vom Tatort sei dies nicht möglich gewesen. Er habe nach den bisher getroffenen Feststellungen beispielsweise einen Schrei gar nicht hören können.

Wegen dieses Rechtsfehlers hob der BGH das Schweinfurter Urteil teilweise auf. Die Feststellungen zum Tatgeschehen an sich bleiben jedoch bestehen. Das Landgericht muss nur neu über den Schuldspruch und die Strafe für die Frau verhandeln.

St.Ch.Russell--EWJ

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