English Woman's Journal - Erneut mehr als drei Jahre Haft für Raser in Bayern nach tödlichem Unfall

Erneut mehr als drei Jahre Haft für Raser in Bayern nach tödlichem Unfall


Erneut mehr als drei Jahre Haft für Raser in Bayern nach tödlichem Unfall
Erneut mehr als drei Jahre Haft für Raser in Bayern nach tödlichem Unfall / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Fast vier Jahre nach einem tödlichen Raserunfall auf einer Autobahn in Bayern ist ein neues Urteil gegen einen heute 26 Jahre alten Angeklagten ergangen. Das Landgericht Ingolstadt verurteilte den Mann zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Er wurde wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig gesprochen. Gegen den Angeklagten war bereits im April 2022 ein Urteil gefallen, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung jedoch auf.

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Wie das Landgericht laut dem BGH bereits festgestellt hatte, war der Angeklagte am 20. Oktober 2019 mit seinem 575 PS starken Sportwagen auf der Bundesautobahn 9 bei Ingolstadt unterwegs. Dabei fuhr er trotz eines Tempolimits von 100 Stundenkilometern mehr als 230 Kilometer pro Stunde.

Als vor ihm ein 22-jähriger Autofahrer mit rund 120 Stundenkilometern auf die linke Spur wechselte, fuhr der Angeklagte in das Heck des Wagens. Durch den Zusammenprall wurde das Auto des 22-Jährigen von der Fahrbahn geschleudert. Der Mann starb kurze Zeit später.

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten 2022 wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts nach Revision der Verteidigung und des Nebenklägers, der eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert hatte, auf.

Der Senat beanstandete, dass das Landgericht bei dem Angeklagten zwar einen Gefährdungsvorsatz bejaht, einen Tötungsvorsatz aber ausgeschlossen hatte. Die Kammer hielt laut dem Sprecher an ihrer Entscheidung fest und begründete ihr Vorgehen nun ausführlich.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neuen Verfahren eine Haftstrafe von acht Jahren und zwei Monaten wegen Totschlags gefordert, während die Nebenklage mindestens fünf Jahre Haft forderte. Beide beantragten die Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes.

Die Verteidigung lehnte einen Tötungs- wie auch Gefährdungsvorsatz ab und plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem bis zwei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

D.W.Robertson--EWJ

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