English Woman's Journal - Baden-Württembergs Polizeiinspekteur von Vorwurf sexueller Nötigung freigesprochen

Baden-Württembergs Polizeiinspekteur von Vorwurf sexueller Nötigung freigesprochen


Baden-Württembergs Polizeiinspekteur von Vorwurf sexueller Nötigung freigesprochen
Baden-Württembergs Polizeiinspekteur von Vorwurf sexueller Nötigung freigesprochen / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Baden-Württembergs ranghöchster Polizist ist vom Vorwurf der sexuellen Nötigung aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Die Richter am Landgericht Stuttgart kamen am Freitag in ihrem Urteil zu dem Schluss, dass der angeklagte Vorfall vor einer Kneipe "nicht aufklärbar" sei. Die Aussage einer Polizeibeamtin, sie habe Ekel empfunden, hielt das Gericht nicht für überzeugend.

Textgröße ändern:

Die Anklage hatte dem suspendierten Polizeiinspekteur vorgeworfen, im November 2021 eine Polizeibeamtin, die sich im Auswahlverfahren für den höheren Polizeidienst befand, zu sexuellen Handlungen genötigt und dabei die Abhängigkeit der Beamtin ausgenutzt zu haben. Die Beamtin zeigte das Verhalten an und legte als Beweis den Mitschnitt eines Videocalls vor.

Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung für den 50-jährigen Angeklagten. Die Verteidigung argumentierte, die Intimitäten seien einvernehmlich gewesen. Der Prozess fand in Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses wird gegen den Polizeiinspekteur ein Disziplinarverfahren geführt.

Das Landesinnenministerium von Baden-Württemberg erklärte in Stuttgart, für die Fortführung des Disziplinarverfahrens seien "die Rechtskraft und die Gründe des Urteils entscheidend". Allgemein bestehe das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte auch nach einer Urteilsverkündung bis auf Weiteres fort, das gelte auch bei einem Freispruch. "Ein Disziplinarverfahren ruht, bis alle bei der Justiz anhängigen Verfahren abgeschlossen sind", hieß es.

Wenn weitere Vorwürfe im Raum stehen, die das Verhalten als Führungskraft in Frage stellen, werden diese in das Disziplinarverfahren einbezogen, und das Disziplinbarverfahren wird entsprechend erweitert. Eine Dienstenthebung und eine Kürzung der Dienstbezüge ist während eines laufenden Disziplinarverfahren möglich, wenn eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis voraussichtlich ist.

Den Fall um den Polizeiinspekteur sei zum Anlass genommen worden, die bisher bestehenden Maßnahmen und Angebote bei sexueller Belästigung zu überprüfen, erklärte das Innenministerium weiter. So seien unter anderem Meldewege und -verpflichtungen angepasst, eine Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung erarbeitet und die Mitarbeiterbefragung der Polizei als anonymes und umfassendes Feedbackinstrument weiterentwickelt worden, hieß es.

Der Prozess führte im Stuttgarter Landtag außerdem zu einem Untersuchungsausschuss, der die Beförderungspraxis in der baden-württembergischen Polizei untersucht.

L.Scott--EWJ

Empfohlen

Doppel-Kandidat in Alaska: Trump könnte Kongresswahl-Ergebnis in Frage stellen

Wenige Tage vor den US-Kongresswahlen schlägt der Bericht über einen kuriosen Namenstrick der US-Demokraten im Bundesstaat Alaska hohe Wellen. Präsident Donald Trump warf den Demokraten am Donnerstag "Wählerbetrug" vor und deutete an, er könne das Abstimmungsergebnis in Alaska nach der Wahl am Dienstag in Frage stellen. Der republikanische Gouverneur von Alaska, Mike Dunleavy, ordnete eine Untersuchung der Strafverfolgungsbehörde DPS an.

Nach Hausexplosion in Regensburg: Ermittler finden zwei Leichen in Ruine

Nach der Explosion in einem Mehrfamilienhaus in Regensburg hat die Polizei zwei Leichen in der Ruine gefunden. Sie seien von den Einsatzkräften nach dem Betreten des beschädigten Gebäudes entdeckt und geborgen worden, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Deren Identität war demnach noch nicht geklärt.

Nachermittlungen zu Kreditkartenbetrug: Neun Menschen aus Untersuchungshaft entlassen

In einem Fall von großangelegtem Betrug mit Kreditkartendaten mit dreistelligem Millionenschaden in Rheinland-Pfalz sind alle neun Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Landgericht Koblenz forderte umfangreiche Nachermittlungen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Ohne diese Nachermittlungen könne die Kammer keinen dringenden Tatverdacht feststellen.

Mehr als viereinhalb Jahre Haft für IS-Mitglied in Thüringen

Das Oberlandesgericht Jena hat einen 66-jährigen früheren Angehörigen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu vier Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der zuständige Senat sah es als erwiesen an, dass sich der Beschuldigte 2014 dem IS anschloss.

Textgröße ändern: