English Woman's Journal - Motorhersteller haftet nicht bei fahrlässiger Schädigung in Dieselfällen

Motorhersteller haftet nicht bei fahrlässiger Schädigung in Dieselfällen


Motorhersteller haftet nicht bei fahrlässiger Schädigung in Dieselfällen
Motorhersteller haftet nicht bei fahrlässiger Schädigung in Dieselfällen / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat möglichen Ansprüchen von geprellten Dieselkunden gegen Motorhersteller einen Riegel vorgeschoben. Wenn Kundinnen und Kunden fahrlässig geschädigt wurden, kann dafür einer neuen Entscheidung vom Montag zufolge zwar der Autobauer haften - nicht aber der Motorhersteller, solange er das Auto nicht selbst gebaut hat. Im konkreten Fall ging es um die Klage eines Porsche-Käufers gegen Audi. (Az. VIa ZR 1119/22)

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Er hatte 2019 von einem Händler einen gebrauchten Porsche gekauft, in dem ein von Audi entwickelter und hergestellter Motor verbaut war. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte das Auto wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen und später ein Softwareupdate genehmigt. Strittig war, ob das Update noch vor dem Kauf aufgespielt wurde. Der Kläger bemängelte außerdem, dass nach wie vor ein Thermofenster vorhanden sei.

Dieses steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur und kann nach einem BGH-Urteil von Ende Juni Grund für Schadenersatz gegenüber dem Autobauer sein - aber eben nicht gegenüber dem Motorhersteller, wie am Montag entschieden wurde. Dieser haftet nur, wenn er den Kunden entweder selbst vorsätzlich sittenwidrig schädigte oder absichtlich Beihilfe dazu leistete, dass der Autobauer vorsätzlich ein Auto mit falscher Bescheinigung in den Verkehr brachte.

Fahrzeughersteller müssen bescheinigen, dass ein Wagen die EU-rechtlichen Vorgaben erfüllt. Diese Pflicht habe nur der Autobauer und nicht der Motorhersteller, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Menges bei der Urteilsverkündung.

Ch.Anderson--EWJ

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