English Woman's Journal - Mann muss nach tödlichem Angriff mit Kettensäge auf Nachbarn in Psychiatrie

Mann muss nach tödlichem Angriff mit Kettensäge auf Nachbarn in Psychiatrie


Mann muss nach tödlichem Angriff mit Kettensäge auf Nachbarn in Psychiatrie
Mann muss nach tödlichem Angriff mit Kettensäge auf Nachbarn in Psychiatrie / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Ein halbes Jahr nach einem tödlichen Angriff mit einer Kettensäge und einer Machete auf seine Nachbarn wird ein 35-Jähriger dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht. Dies ordnete am Donnerstag das Berliner Landgericht in einem sogenannten Sicherungsverfahren an. Es folgte damit den Forderungen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Ein Gutachter hatte Kristof M. zuvor wegen einer paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig eingestuft.

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Er habe sich krankheitsbedingt von seinen Nachbarn bedroht gefühlt, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Schertz in seiner Urteilsbegründung. Der 35-Jährige habe ihnen "Mord- und Vergiftungsgelüste" unterstellt und deshalb am Tattag beschlossen, die Nachbarin zu töten. Dazu blockierte er in der Nacht zum 6. Januar in dem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Fennpfuhl den Fahrstuhl, klebte die Türspione ab und schaltete das Licht aus.

Mit einer Machete und drei Messern bewaffnet wollte er dann in die Nachbarwohnung, die Tür zu dieser schnitt er mit einer Kettensäge ein. Der 52 Jahre alte Lebensgefährte der Nachbarin hörte den Angreifer und versuchte ihn wegzudrängen. Dabei fügte ihm dieser mit der Kettensäge laut Urteil "massive Verletzungen" an Gesicht und Arm zu. In der Annahme, dass der Mann tot sei, stach M. dann mit der Machete "mit mehreren wuchtigen Schnitten" auf die 52-jährige Nachbarin ein.

Die Frau starb noch vor Ort, ihr Lebensgefährte wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht - eine Notoperation rettete ihm das Leben. M. wollte den Feststellungen der Strafkammer zufolge anschließend einen weiteren Nachbarn im fünften Stock töten. Dies konnten die eintreffenden Polizeikräfte verhindern. Ihnen gelang es auch, fünf zu Molotowcocktails umfunktionierte und im Hausflur angezündete Wein- und Spirituosenflaschen des Beschuldigten rechtzeitig zu löschen.

Die Beamten nahmen den Mann noch am Tatort fest, er wurde bereits kurz darauf vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung, ordnete aufgrund der Schuldunfähigkeit jedoch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Dort brauche es eine lange Behandlung, sonst seien weitere Taten zu erwarten, sagte Richter Schertz. "Er ist gefährlich, er ist eine tickende Zeitbombe gewesen und ist es auch jetzt noch."

Ihr Mandant könne sich nicht an Einzelheiten erinnern, hatte Anwältin Sylvia Frommhold in dem Ende Mai begonnenen Sicherungsverfahren berichtet. Ihm werde erst jetzt immer klarer, was er getan habe. Er habe "riesige Angst" gehabt und gedacht, er werde getötet.

Nach deutschem Recht kommt im Fall einer Schuldunfähigkeit ein normales Strafverfahren nicht in Betracht. Stattdessen wird in einem Sicherungsverfahren darüber entschieden, ob ein Beschuldigter wegen anhaltender Gefährlichkeit in einer Psychiatrie untergebracht werden soll. Der Aufenthalt dort ist zeitlich zunächst nicht begrenzt.

K.R.Jones--EWJ

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