English Woman's Journal - Bundesgerichtshof urteilt über Waffenverkauf an späteren Lübcke-Mörder

Bundesgerichtshof urteilt über Waffenverkauf an späteren Lübcke-Mörder


Bundesgerichtshof urteilt über Waffenverkauf an späteren Lübcke-Mörder
Bundesgerichtshof urteilt über Waffenverkauf an späteren Lübcke-Mörder / Foto: Swen Pförtner - POOL/AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Mittwoch (13.00 Uhr) eine weitere Entscheidung im Zusammenhang mit dem Mord an dem früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU). Es geht um die Herkunft der Tatwaffe. Der inzwischen rechtskräftig verurteilte Täter Stephan E. gab an, den Revolver von einem Bekannten gekauft zu haben. Dieser Bekannte stand in Paderborn vor Gericht, wurde aber größtenteils freigesprochen. (Az. 4 StR 212/22)

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Das Landgericht sah es nicht als erwiesen an, dass er dem späteren Mörder die Tatwaffe verkauft hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf will das Verfahren gegen ihn neu aufrollen und E. als Zeugen vernehmen lassen. Dieser war während des Paderborner Prozesses noch nicht rechtskräftig verurteilt und verweigerte die Aussage. E. hatte Lübcke im Jahr 2019 aus rechtsextremistischen Motiven heraus erschossen.

A.Wallace--EWJ

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