English Woman's Journal - Ermittler durchsuchen Räumlichkeiten von Erzbistum Köln

Ermittler durchsuchen Räumlichkeiten von Erzbistum Köln


Ermittler durchsuchen Räumlichkeiten von Erzbistum Köln
Ermittler durchsuchen Räumlichkeiten von Erzbistum Köln / Foto: Tobias Schwarz - AFP/Archiv

Ermittler haben am Dienstag mehrere Räumlichkeiten des Erzbistums Kölns durchsucht. Wie die Polizei in der Domstadt mitteilte, standen die Durchsuchungen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki wegen Vorwürfen des Meineids.

Textgröße ändern:

Der Ermittler durchsuchten Räume an sechs Orten - in Köln sowie in Kassel und in Lohfelden in Hessen. Durchsucht wurden Räume des Generalvikariats, des Offizialats und des Erzbischöflichen Hauses. Zudem durchsuchten die Ermittler auch die Geschäftsräume eines Dienstleisters, der den E-Mail-Verkehr im Erzbistum Köln verwaltet. Beteiligt waren 30 Polizeibeamte und vier Staatsanwälte.

Ziel war es demnach, schriftliche Unterlagen und Kommunikation im Erzbistum Köln zu beschlagnahmen, die im Zusammenhang mit Vorwürfen der falschen Versicherung an Eides Statt und des Meineides gegen Kardinal Woelki stehen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre laufenden Ermittlungen gegen Woelki im Mai ausgeweitet. Hintergrund war die Strafanzeige einer Privatperson nach beeideten Aussagen Woelkis in einem Presserechtsverfahren gegen die "Bild"-Zeitung vor dem Landgericht Köln im März.

N.M.Shaw--EWJ

Empfohlen

Bewährungsstrafen für Polizisten wegen Körperverletzung im Amt in Köln

Das Landgericht Köln hat zwei Polizisten wegen Körperverletzung im Amt zu Bewährungsstrafen von acht beziehungsweise zehn Monaten verurteilt. Einer von ihnen wurde zudem wegen der Verfolgung Unschuldiger schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Demnach wurde das Urteil am Mittwoch verkündet.

Kindesmissbrauch soll in Frankreich künftig nicht mehr verjähren

Kindesmissbrauch soll in Frankreich künftig nicht mehr verjähren: Der Senat stimmte in der Nacht zu Donnerstag mit 252 zu 80 Stimmen für eine entsprechende Regelung im Gesetzentwurf zum Schutz vor Sexualstraftätern. Da die Nationalversammlung dieses Prinzip bereits gebilligt hatte, ist der Weg frei für eine definitive Abschaffung der bisher geltenden Verjährungsfrist von 30 Jahren. Diese wurden ab Erreichen der Volljährigkeit gezählt. Das bedeutete, dass ein Erwachsener mit spätestens 48 Jahren einen Missbrauch in seiner Kindheit anzeigen musste, damit ein Verfahren eingeleitet werden kann.

Fast vier Jahre Haft für falschen Arzt aus Baden-Württemberg

Weil er sich fälschlicherweise als Arzt ausgab, hat das Landgericht Konstanz in Baden-Württemberg einen 28-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen Urkundenfälschung, gefährlicher Körperverletzung und Betrug in 466 Fällen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Demnach wurde das Urteil am Montag verkündet.

Tödliches Zugunglück in Spanien: Suche nach möglichen weiteren Opfern dauert an

In Spanien ist nach dem schweren Zugunglück mit mindestens 68 Toten die Suche nach möglichen weiteren Opfern am Donnerstagvormittag fortgesetzt worden. Wie ein Journalist der Nachrichtenagentur AFP berichtete, durchkämmten Rettungskräfte die Zugtrümmer. Bei dem Bergungseinsatz kamen auch Polizeidrohnen und riesige Kräne zum Einsatz. Auch in der Nacht war die Suche nach möglichen Opfern fortgesetzt worden.

Textgröße ändern: